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Reichstagsprotokolle


Dienstaltersstufensystem



Dienstaltersstufensystem.

Aenderungen bei den Dienstaltersstufen siehe Denkschrift zum Etat für 1896/97, Hauptetat S. 49 ff., nebst Nachweisung der Aenderungen und Nachträge zu den Altersstufentafeln.

Mündlicher Bericht der Budgetkommission:

A. Ueber die Petitionen — Anl.Bd. II, Nr. 139 —:

1. II. 82 der expedirenden Sekretäre und Kalkulatoren des Statistischen Amts, des Patentamts und des Reichsversicherungsamts zu Berlin um Abänderung des Altersstufensystems (Herabsetzung der Dienstzeit bis zur Erreichung des Höchstgehalts von 21 auf 18 Jahre).

2. II. 2347 des Postsekretärs Kothe zu Breslau um Anrechnung seines Militärdienstjahres auf das Besoldungsalter.

3. II. 5065 des Ober-Postsekretärs J. Severin zu Berlin um Aufbesserung des Gehalts der Oberpostsekretäre.

Bd. II, 46. Sitz. v. 20. 2. 1896 S. 1110A.

Bd. II, 47. Sitz. v. 21. 2. 1896 S. 1120A.

Die Petitionen wurden

ad 1 als Material überwiesen,

ad 2 für erledigt erklärt,

ad 3 zur Berücksichtigung überwiesen.

B. Resolutionen der Budgetkommission — Anl.Bd. II, Nr. 139

1. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei Aufstellung des nächstjährigen Reichshaushalts-Etats auf eine Erhöhung des Meistgehalts der Landbriefträger bis 1000 Mark Bedacht zu nehmen durch Einstellung einer weiteren Gehaltsstufe mit dreijähriger Aufrückungszeit;

2. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die Bestimmungen über die Anrechnung der Militärdienstzeit bis zu einem Jahre auf die vor dem 1. 1. 1892 angestellten Beamten ausgedehnt werden;

3. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, in Anbetracht der auf Einführung des Dienstaltersstufensystems bei einzelnen Beamtenklassen eingetretenen Ungleichheiten mit Gehaltserhöhungen für diese Beamtenklassen vorzugehen, insoweit sie von den allgemeinen Gehaltserhöhungen des Jahres 1890 ausgeschlossen waren.

Hierzu Antrag Singer: Anl.Bd. II, Nr. 143:

1. In Nr. 2 der von der Kommission vorgeschlagenen Resolutionen — letzte Zeile — hinter dem Worte "Beamten" die Worte: "und Unterbeamten" hinzuzusetzen.

2. Als Nr. 4 folgende Resolution zu beschließen: "den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß den Beamten und Unterbeamten die Zeit vom Tage des Dienstantritts an bei der Anstellung als diätarische Dienstzeit berechnet wird."

Bd. II, 46. Sitz. v. 20. 2. 1896 S. 1110A.

Bd. II, 47. Sitz. v. 21. 2. 1896 S. 1120A.

Die Anträge der Kommission werden angenommen, Antrag Singer abgelehnt.

Mündlicher Bericht der Budgetkommission über Petitionen:Anl.Bd. II, Nr. 226, mit dem Antrage: die Petitionen;

II. Nr. 13 der Postunterbeamten des Postamts Königslutter um Anrechnung der Postillon- und Militärdienstzeit bei der Anstellung als Schaffner beziehungsweise Briefträger,

II. Nr. 77 der im Büreau- und Kanzleidienst bei der Reichseisenbahnverwaltung angestellten Militäranwärter zu Straßburg (Elsaß) um anderweite Festsetzung ihres für die Gehaltsbemessung maßgebenden Dienstalters

durch die über die Dienstaltersstufen gefaßten Beschlüsse für erledigt zu erklären.

Bd. III, 68. Sitz. v. 24. 3. 1896 S. 1699A.

Annahme des Kommissionsantrags.

Betreffs der Postbeamten siehe auch:

Bd. I, 6. Sitz. v. 12. 12. 1895 S. 83B.

Bd. I, 19. Sitz. v. 20. 1. 1896 S. 423B.

Bd. VI, 164. Sitz. v. 29. 1. 1897 S. 4378C, Bd. VI, 164. Sitz. v. 29. 1. 1897 S. 4384A.

Bd. VI, 165. Sitz. v. 30. 1. 1897 S. 4395A.

Nachweisung der Reichsbeamten, deren Besoldung nach Dienstaltersstufen geregelt ist: Bd. V, 122. Sitz. v. 12. 11. 1896 S. 3185D.

Siehe auch Etatswesen unter 5.



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