Wein
Wein.
1. Weingesetz vom Jahre 1892: Bd. I, 28. Sitz. v. 31. 1. 1896 S. 665B, Bd. I, 28. Sitz. v. 31. 1. 1896 S. 666D.
2. Antrag v. Ploetz u. Gen. auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betr. den Verkehr mit Ersatzmitteln des Weines und die Besteuerung derselben, sowie die besondere Besteuerung des bei der gesetzlich zulässigen Weinvermehrung verwendeten Zuckers: Anl.Bd. V, Nr. 540.
Unerledigt geblieben.
3. Siebenundachtzigster Bericht der Petitionskommission, betr. die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Wein: Anl.Bd. VIII, Nr. 924.
Unerledigt geblieben.
4. Kommunale Besteuerung siehe Zollvereinigungsvertrag.
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