Privatrecht
Privatrecht, internationales.
Das von Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Portugal, der Schweiz und Schweden-Norwegen mit den Niederlanden und unter einander zur gemeinsamen Regelung einiger Fragen des internationalen Privatrechts abgeschlossene Abkommen vom 14. 11. 1896 nebst Zusatzprotokoll vom 22. 5. 1897, dem das Reich am 9. 11. 1897, nachdem der Bundesrath seine Zustimmung dazu ertheilt hatte, zusammen mit Oesterreich-Ungarn beigetreten ist: Anl.Bd. I, Nr. 15.
Erste und zweite Berathung: Bd. I, 3. Sitz. v. 3. 12. 1897 S. 14A.
Dritte Berathung: Bd. I, 10. Sitz. v. 14. 12. 1897 S. 201C.
Angenommen seitens des Reichstages.
Erwähnt: Bd. III, 81. Sitz. v. 2. 5. 1898 S. 2099B.
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