Postdampfschiffsverbindungen
Postdampfschiffsverbindungen.
1. Entwurf eines Gesetzes, betreffend Postdampfschiffsverbindungen mit Afrika:Anl.Bd. VI, Nr. 702.
Erste Berathung: Bd. VI, 180. Sitz. v. 25. 4. 1900 S. 5093D. — An eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen.
Wahl und Konstituirung der (XXV.) Kommission: Bd. VI, 182. Sitz. v. 27. 4. 1900 S. 5133C.
Mündlicher Bericht der XXV. Kommission: Anl.Bd. VII, Nr. 733.
Zweite Berathung: Bd. VI, 187. Sitz. v. 7. 5. 1900 S. 5285D.
Dritte Berathung: Bd. VI, 189. Sitz. v. 9. 5. 1900 S. 5355C.
Unverändert angenommen.
Gesetz vom 25. 5. 1900 (RGB. 1900 S. 239).
Resolutionen der XXV. Kommission:
a) Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, mit dem Unternehmer, dem die Einrichtung einer 14 tägigen Postdampfschiffsverbindung mit Ostafrika und einer vierwöchentlichen Postdampfschiffsverbindung mit Südafrika übertragen werden wird, eine Vereinbarung dahin zu treffen, daß der Herr Reichskanzler die Befugniß erhält, landwirthschaftliche Produkte des Auslandes, welche mit denen der deutschen Landwirthschaft konkurriren mit Ausnahme von Tabak, Bienenwachs, Häuten, Fellen und Wolle — von der Einfuhr durch die subventionirten Dampfer nach deutschen, belgischen und holländischen Häfen auszuschließen: Anl.Bd. VII, Nr. 733 unter 2.
Bd. VI, 187. Sitz. v. 7. 5. 1900 S. 5297D.
Angenommen.
b) Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, baldmöglichst dahin zu wirken, daß die Fahrtgeschwindigkeit bei den Postdampfschiffen nach Afrika im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes thunlichst erhöht werde: Anl.Bd. VII, Nr. 733 unter 2.
Bd. VI, 187. Sitz. v. 7. 5. 1900 S. 5298D.
Angenommen.
2. Vertrag über die Unterhaltung deutscher Postdampfschiffsverbindungen mit Ostasien und Australien vom 12. Setember/30. Oktober 1898: Anl.Bd. I, Nr. 14.
Nachtrag zu diesem: Vertrage: Anl.Bd. II, Nr. 204.
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