Faserstoffe
Faserstoffe, Thierhaare, Abfälle und Lumpen.
1. Bestimmungen des Bundesraths (Bekanntmachung vom 24. 6. 1902), betreffend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Hechelräumen und dergleichen: Anl.Bd. VII, Nr. 710.
2. Bestimmungen des Bundesraths (Bekanntmachung vom 27. 2. 1903), betreffend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter bei der Bearbeitung von Faserstoffen, Thierhaaren, Abfällen oder Lumpen: Anl.Bd. VIII, Nr. 915.
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