Berufsvereine
Berufsvereine.
a) Interpellation Trimborn, Dr. Hitze, Gröber, Dr. Freiherr v. Hertling, Kirsch, Dr. Schaedler, Dr. Spahn, Stötzel: Werden die verbündeten Regierungen nunmehr in Ausführung der Kaiserlichen Erlasse vom 4. Februar 1890 gesetzliche Bestimmungen "über die Formen" in Aussicht nehmen, "in denen die Arbeiter durch Vertreter, welche ihr Vertrauen besitzen, an der Regelung gemeinsamer Angelegenheiten beteiligt und zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei Verhandlung mit den Arbeitgebern und mit den Organen der Regierung befähigt werden"? Darf insbesondere baldigst erwartet werden:
1. die Vorlage eines Gesetzentwurfs behufs Regelung der privatrechtlichen und öffentlichrechtlichen Verhältnisse der Berufsvereine, insbesondere hinsichtlich der leichteren Erlangung der Rechtsfähigkeit und der vollen Sicherung des Koalitionsrechts,
2. die Vorlage eines Gesetzentwurfs, betreffend die Errichtung einer geordneten Vertretung der Arbeiter (Arbeitskammern) "zum freien und friedlichen Ausdruck ihrer Wünsche und Beschwerden" auch gegenüber den Staatsbehörden?:
Anl.Bd. I, Nr. 23.
Bd. I, 9. Sitz. v. 12. 1. 1904 S. 213C.
Bd. I, 22. Sitz. v. 30. 1. 1904 S. 601C.
Begründet, beantwortet und besprochen.
b) Gesetzentwurf (Antrag Bargmann u. Gen.), betreffend die eingetragenen Berufsvereine: Anl.Bd. I, Nr. 127. — Unerledigt.
c) Petition des Zentralrals der deutschen Gewerkvereine, betreffend gesetzliche Anerkennung der Berufsvereine. Elfter Bericht der Petitionskommission: Anl.Bd. III, Nr. 344. — Bd. IV, 85. Sitz. v. 6. 5. 1904 S. 2741D. — Zur Berücksichtigung überwiesen.
d) Erklärung des Staatssekretärs Dr. Graf v. Posadowsky-Wehner namens der verbündeten Regierungen: Bd. I, 22. Sitz. v. 30. 1. 1904 S. 610A.
Siehe auch:
Bd. V, 105. Sitz. v. 5. 12. 1904 S. 3349D.
Bd. V, 124. Sitz. v. 21. 1. 1905 S. 3966B (Handelsminister Möller).
e) Obligatorischer Beitritt sämtlicher Arbeiter: Bd. I, 4. Sitz. v. 10. 12. 1903 S. 47D (Bebel).
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