Thomasschlacke
Thomasschlacke.Beschluß des Bundesrats (Bekanntmachung vom 15. 11. 1903), betreffend die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen, in denen Thomasschlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird: Anl.Bd. I, Nr. 86.
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