Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Binnenschiffahrt und Flößerei



Binnenschiffahrt und Flößerei,

A. Allgemeines

1. Antrag Harkort: Den Bundeskanzler aufzufordern, den Zustand der Wasserstraßen im Norddeutschen Bunde untersuchen zu lassen und eine Vervollständigung des Kanalsystems in den Bundesländern herbeizuführen: 67.17. Sitz. v. 10.10.1867 S.323.Schluß-B.: Antr. 104.21. Sitz. v. 16.10.1867 S.430 bis 434.Uebergang zur Tagesordnung.

2. Petitionen, die Herstellung einer neuen Kanalverbindung zwischen Berlin und Dresden betreffend.Pet.B. 134.52. Sitz. v. 3.6.1869 S.1270 bis 1273.Durch motivierte Tagesordnung erledigt.

3. Entwurf eines Gesetzes über die Abgaben von der Flößerei: 137.I.B.: 42. Sitz. v. 10.5.1870 S.812.II.B.: 49. Sitz. v. 19.5.1870 S.1037/38.III.B.: 51. Sitz. v. 21.5.1870 S.1118.Gesetz v. 1.6.1870 BGB.1870 S.312 u. S.313.(Siehe auch 5 u. 11.)

4. Einführung des Gesetzes über die Abgaben von der Flößerei vom 1.6.1870 in Bayern siehe "Bayern" unter 4. (Siehe auch 11.)

5. Petition um Fahrbarmachung der bisherigen alten Wasserstraßen und Vervollständigung des Kanalsystems in den Bundesländern.Pet.B. 68.32. Sitz. v. 27.11.1871 S.559 u. S.560.Uebergang zur Tagesordnung.

6. Interpellation Wiggers: Welche Schritte gedenkt die Reichsregierung zu thun, um die Bestimmungen in Art. 4 Nr. 8 und 9 der Reichsverfassung, wonach die Herstellung von Wasserstraßen im Interesse der Landesvertheidigung und des allgemeinen Verkehrs, der Flößerei- und Schiffahrtsbetrieb auf den mehreren Staaten gemeinsamen Wasserstraßen und der Zustand der letzteren, sowie die Fluß- und sonstigen Wasserzölle der Beaufsichtigung seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen, praktisch wirksam zu machen: 65.18. Sitz. v. 2.12.1875 S.361 bis 366.Beantwortet und besprochen. (Siehe auch 7 u. 8.)

7. Interpellation Scipio, Heyl, Dr. Buhl:Nach Art. 4 Nr. 9 der Reichsverfassung unterliegt der Schiffahrtsbetrieb auf den mehreren Staaten gemeinsamen Wasserstraßen und der Zustand der letzteren der Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Reichs.Zunächst veranlaßt durch die höchst nachtheiligen Störungen, deren Schauplatz in neuester Zeit der Rheinstrom in bayrisch-hessischem Gebiet gewesen ist, richten die Unterzeichneten an den Herrn Reichskanzler die Anfrage:1. in welcher Weise hat die Reichsregierung den die wirthschaftlichen und speziell die Schiffahrts-Interessen der angrenzenden Ländergebiete schwer schädigenden Mißständen gegenüber das ihr zustehende Beaufsichtigungsrecht bethätigt?2. wird die Reichsregierung in Bälde eine wirksame Abhülfe der bezeichneten Uebelstände durch geeignete Maßnahmen veranlassen?: 83.25. Sitz. v. 6.12.1876 S.603 bis 608.Beantwortet und besprochen. (Siehe auch 8.)

8. Interpellation Holthof:In der, dem Deutschen Reichstage unter Nr. 13 der Drucksachen zur Kenntniß gebrachten Denkschrift des Kaiserlichen Gesundheitsamtes ist die Mittheilung enthalten, daß dem Herrn Reichskanzler ein Antrag auf Veranstaltung einer eingehenden Ermittelung über die Verunreinigung der Flußläufe durch Kanaljauche und Industrieabfälle, weiterhin über die Einwirkung dieser Flußverunreinigungen auf die menschliche Gesundheit, endlich über die Mittel gegen etwa konstatirte Uebelstände und zwar hauptsächlich aus dem Grunde unterbreitet worden sei, weil diese Frage innerhalb des engeren Erhebungsbezirkes der Einzelstaaten einer befriedigenden Lösung nicht fähig sei, vielmehr zu eingreifender und umfassender Fassung im Gebiet des ganzen Reiches dringend auffordre. Es ist damit anerkannt, daß die Gesetzgebung über diese Angelegenheit der Kompetenz des Reiches unterstehe. Angesichts dessen richtet der Unterzeichnete an den Herrn Reichskanzler die Frage:1. Ist ihm bekannt, daß in Preußen die Angelegenheit der Flußverunreinigung als vollkommen entschieden angesehen und diese Entscheidung zur Grundlage administrativer Verbote und Zwangsverfahren gemacht wird?2. Welche Schritte gedenkt er gegen dieses, der Kompetenz der Reichsregierung präjudizirliche Verhalten zu thun?: 175.42. Sitz. v. 7.5.1878 S.1093 bis 1096.Beantwortet.

9. Resolution der Kommission bei Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, wegen der Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen in Schiffsräumen: 140.43. Sitz. v. 1.5.1880 S.1102.Abgelehnt.

10. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt: 81.I.B.: 23. Sitz. v. 25.1.1895 S.527/46.24. Sitz. v. 26.1.1895 S.547/54.Komm.B. 253.II.B.: 79. Sitz. v. 29.4.1895 S.1947/74.Beschl. 280.III.B.: Ab.Antr. 304.84. Sitz. v. 4.5.1895 S.2068/79.86. Sitz. v. 7.5.1895 S.2109 (Berichtigung).Red. 307.Resolutionen der Kommission:I. Den Herren Reichskanzler zu ersuchen, durch die Kommission für Arbeiterstatistik auch Erhebungen über die Sonntagsarbeit im Binnenschiffahrts- und Flößereibetriebe anstellen zu lassen.II. Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, bei Einführung von Bestimmungen über den Befähigungsnachweis die Schifferschulen nach Thunlichkeit zu berücksichtigen und den Schifferschulen vorgebildeten Schiffern bei Ertheilung der Befähigung besondere Begünstigungen zu Theil werden zu lassen.III. Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei den verbündeten Regierungen dahin zu wirken, daß die Gewerbeinspektion in den Binnenschiffahrts und Flößereibetrieben wirksam durchgeführt wird.IV. Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß bei Festsetzung und Erhebung der Schiffahrtsabgaben auf den mehreren Bundesstaaten gemeinsamen Wasserstraßen im Interesse der Binnenschiffahrt nachstehenden Grundsätzen Rechnung getragen werde:1. die Festsetzung und Erhebung der Gebühren hat nicht, wie bisher, nach der Tragfähigkeit der Schiffe, sondern nach der wirklichen Ladung zu geschehen, und zwar höchstens in zwei Tarifklassen, sowohl hinsichtlich des Gewichts, wie der Gattung;2. die Erhebung des Satzes der höheren Tarifklasse für die ganze Ladung, wenn zu Gütern der niederen Klasse solche der höheren Klasse beigeladen werden, ist unzulässig;3. für leergehende Fahrzeuge ist eine nach deren Größe zu bemessende feste Gebühr anzusetzen;4. neue Tarife und Tarifänderungen sollen nicht früher als sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung und möglichst nur mit dem Beginn eines Kalenderjahres in Kraft treten;5. bei der Erhebung ist für thunlichste Vereinfachung des Verfahrens Sorge zu tragen.V. Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die deutsche Küstenfrachtschiffahrt gegen die erdrückende Konkurrenz der niederländischen, dänischen, schwedischen und norwegischen Flagge möglichst geschützt werde: 253.79. Sitz. v. 29.4.1895 S.1974.Angenommen.Gesetz v. 15.6.1895 RGB. 1895 S.301/40.

11. Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Flößerei: 82.I.B.: 24. Sitz. v. 26.1.1895 S.554/556.Komm.B. 254.II.B.: 79. Sitz. v. 29.4.1895 S.1974.III.B.: 84. Sitz. v. 4.5.1895 S.2079.Gesetz v. 15.6.1895 RGB. 1895 S.341/348.

B. Einzelne Wasserstraßen.

1. Donau.a) Entwurf eines Gesetzes, betreffend die antheilige Uebernahme einer Garantie des Norddeutschen Bundes für eine zur Herstellung der dauernden Fahrbarkeit des Sulina-Armes der Donaumündungen von der Europäischen Donau-Schiffahrts-Kommission aufzunehmenden Anleihe: 68.12. Sitz. v. 25.4.1868 S.184.Komm.-B. 83.16. Sitz. v. 5.6.1868 S.257.Gesetz v. 11.6.1868 BGB.1869 S.33/34.b) Zusatz-Akte zur "Schiffahrts-Akte für die Donaumündungen" v. 28.5.1881: 111.I. u. II.B.: 33. Sitz. v. 24.1.1882 S.888.III.B.: 34. Sitz. v. 25.1.1882 S.931.Publikation: RGB. 1882 S.61 bis 65.

2. Elbe.a) Interpellation Roß: Der Unterzeichnete richtet an den Herrn Bundeskanzler die Anfrage: Welche Maßregeln das Bundes-Präsidium ergreifen werde, um den Artikel 54 der Verfassung des Norddeutschen Bundes, dahin gehend, auf allen natürlichen Wasserstraßen dürfen Abgaben nur für die Benutzung besonderer Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind, erhoben werden, in Betreff der Elbe zur Ausführung zu bringen, da die Stromschiffahrt, zumal nach Aufhebung der Landes-Transitzölle, durch Fortbestand der Elbzölle auf das Empfindlichste bedroht erscheint: 53.11. Sitz. v. 19.3.1869 S.155 u. S.156.Beantwortet.b) Antrag Roß, v. Unruh: Den Bundeskanzler aufzufordern, die Aufhebung der Elbzölle, vorbehaltlich etwaiger, später festzustellender Entschädigungs-Ansprüche, unverweilt herbeizuführen: 90.Die Berathung wurde verbunden mit der Berathung derc) Petitionen von Schiffseignern und Einwohnern von Pritzerbe und Lauenburg, der Handelskammer zu Stade u.a.m., die Beseitigung der Elbzölle betr.Pet.B. 107 mit dem Antrage: die Petitionen dem Bundeskanzler mit der Aufforderung zu überweisen, die Aufhebung der Elbzölle auf Grund des Artikels 54 der Bundes-Verfassung unverweilt herbeizuführen.29. Sitz. v. 28.4.1869 S.658 bis 662.Angenommen.d) Petition der Neuen Harburg-Altona-Hamburger Dampfschiffahrts-Gesellschaft, betreffend Konzessionsverweigerung.Pet.B. 232.51. Sitz. v. 2.6.1869 S.1247.Ueberweisung zur Erwägung.e) Petitionen, betrefend die Aufhebung der Elbzölle.Pet.B. 89.Antrag Roß u. Gen.: Die Petitionen dem Bundeskanzler zu überweisen, mit dem Ersuchen, noch in dieser Session den in Aussicht gestellten, etwa erforderlichen Gesetzentwurf, an den Reichstag gelangen zu lassen, durch welchen die nach § 54 der Verfassung des Norddeutschen Bundes zu beseitigenden Elbzölle ohne Verzug in Wegfall gebracht werden: 122.36. Sitz. v. 6.4.1870 S.705 bis 708.Antr. Roß angenommen.f) Entwurf eines Gesetzes wegen Aufhebung der Elbzölle: 136.I.B.: 44. Sitz. v. 13.5.1870 S.861/71.II.B.: Ab.Antr. 163, 169, 181.49. Sitz. v. 19.5.1870 S.1023/37.Beschl. 187.III.B.: Ab.Antr. 198.51. Sitz. v. 21.5.1870 S.1110/18.Gesetz v. 11.6.1870 BGB.1870 S.416.g) Interpellation Roß: Ich richte an den Bundeskanzler die Frage: Welche Maßregeln stehen, nachdem die verfassungswidrigen Elbzölle beseitigt sind, in Aussicht für die Herstellung und Erhaltung der durch Verträge gewährleisteten Tiefe des Fahrwassers der Elbe?: 16.5. Sitz. v. 3.12.1870 S.64 u. S.65.Beantwortet.h) Revidirte Elbschiffahrtsakte v. 7.3.1880: 95.I.B.: 45. Sitz. v. 4.5.1880 S.1139/41.Komm.B. 190.II.B.: Ab.Antr. 195.48. Sitz. v. 8.5.1880 S.1264/77.49. Sitz. v. 10.5.1880 S.1279/317.Beschl. 197.III.B.: Ab.Antr. 198.50. Sitz. v. 10.5.1880 S.1321/22.An die Kommission zurückverwiesen, dort unerledigt geblieben.i) Wegen der infolge der Aufhebung der Elbzölle gezahlten Abfindungen siehe die besondere Etatsübersicht (Anlage A dieses Registers).

3. Kaiser-Wilhelm-Kanal siehe den besonderen Abschnitt "Kaiser-Wilhelm-Kanal".

4. Rhein und seine Nebenflüsse.a) Petition der Handelskammer zu Frankfurt (Main), betreffend Art. 4 al. 8 der Reichsverfassung (Schiffbarmachung des Mains).Pet.B. 267.Ab.Antr. 270.b) Antrage Heyl, Dr. Thilenius: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, er wolle eine auf Grund des Art. 4 Nr. 9 der Reichsverfassung zu berufende Kommission von Sachverständigen mit der Untersuchung darüber betrauen: ob die seitens der Anwohner des Rheines, vieler Ortsvorstände rheinischer Gemeinder, der Zentralkommission der Schiffahrtsinteressenten, mehrerer rheinischer Handelskammern und einer Anzahl ortskundiger Wasserbausachverständiger, über den Zustand des Rheinstromes geführten ernsten Klagen berechtigt sind und in welcher Weise denselben Abhülfe zu leisten ist: 44.21. Sitz. v. 17.3.1880 S.471 bis 477.Angenommen.c) Anfrag Heyl u. Gen.: Am 17.3.1880 beschloß der Reichstag in seiner 21. Sitzung auf Grund des Antrages der Abgg. Heyl und Dr. Thilenius, "den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, er wolle eine auf Grund des Art. 4 Nr. 9 der Reichsverfassung zu berufende Kommission von Sachverständigen mit der Untersuchung darüber betrauen, ob die seitens der Anwohner des Rheines, vieler Ortsvorstände rheinischer Gemeinden, der Zentralkommssion der Schiffahrtsinteressenten, mehrerer rheinischer Handelskammern und einer Anzahl ortskundiger Wasserbausachverständiger über den Zustand des Rheinstroms geführten ernsten Klagen berechtigt sind und in welcher Weise denselben Abhilfe zu leisten ist". Die Unterzeichneten erlauben sich die Anfrage an den Herrn Reichskanzler, ob die Erörterung der Vorschläge, welche seitens der zur Untersuchung der über den Zustand des Rheinstromes erhobenen Klagen von Reichswegen berufenen Kommission gemacht worden sind, nunmehr zu einer Entschließung über weitere Maßnahmen zur Ausführung des obigen Reichstagsbeschlusses geführt hat: 88.33. Sitz. v. 26.4.1881 S.810 bis 818.35. Sitz. v. 28.4.1881 S.887 (Berichtigung).Beantwortet.d) Antrag Dr. Thilenius u. Gen.:1. Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, er wolle eine Kommission von Sachverständigen berufen, welche unter Leitung eines Reichskommissars auf deutschem Gebieta) die derzeitigen Stromverhältnisse des Rheines und der ihm zuströmenden Nebenflüsse, mit Einschluß des Oberlaufs derselben, untersucht;b) unter geeigneter Anhörung von Interessenten der Land- und Forstwirthschaft, beziehentlich des Weinbaues aus den betheiligten Landestheilen die Frage prüft, ob und wie weit die betreffenden Stromverhältnisse auf die in den letzten Jahren sich häufenden und in jüngster Zeit so ungewöhnlich verderblichen Hochfluthen des Rheines von Einfluß gewesen sind;c) je nach dem Ergebniß dieser Untersuchungen Maßregeln vorschlägt, wie durch Abänderung, beziehentlich Verbesserung jener Stromverhältnisse künftiger Gefahr möglichst vorgebeugt werden kann;2. den Herrn Reichskanzler ferner zu ersuchen, er wolle s.Z. von dem Ergebniß dieser kommissarischen Untersuchungen dem Reichstag Mittheilung machen;3. in Erwägung zu ziehen, ob nicht von Reichswegen regelmäßige Meldungen von Hochwasserständen sämmtlicher deutschen Ströme an die betheiligten Uferbewohner einzurichten seien: 135.83. Sitz. v. 9.5.1883 S.2430 bis 2447.Angenommen.e) Hydrographische, wasserwirthschaftliche un wasserrechtliche Darstellung des deutschen Rheinstromgebietes: 30.f) Bericht der Kommission zur Untersuchung der Stromverhältnisse des Rheins und seiner Nebenflüsse: 699.

5. Werra.a) Petition um Aufhebung der Flößerei-Abgaben auf der schiffbaren Werra bei Münden.Pet.B. 259. mit dem Antrage:Die Petition dem Bundeskanzler mit der Aufforderung zu überweisen, die Aufhebung der Abgaben von der Flößerei auf der schiffbaren Werra auf Grund des Artikels 54 der Bundesverfassung unverweilt herbeizuführen.55. Sitz. v. 19.6.1869 S.1332.Angenommen.b) Petition um Aufhebung der Flößerei-Abgaben auf der schiffbaren Werra bei Münden.Pet.B. 51. mit dem Antrage:Die Petition dem Bundeskanzler mit der wiederholten Aufforderung zu überweisen, die Beseitigung der Abgaben von der Flößerei auf der schiffbaren Werra auf Grund des Artikels 54 der Bundesverfassung thunlichst zu beschleunigen.21. Sitz. v. 16.3.1870 S.327.Angenommen.

6. Weser.a) Interpellation Mosle u. Gen.:Gestützt auf die Bestimmungen der Reichsverfassung Art. 4 Nr. 9, nach welchen der Zustand der mehreren Staaten gemeinsamen Wasserstraßen der Beaufsichtigung seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegt, und in Anbetracht, daß1. der Schiffahrtsverkehr auf der Weser durch Versandungen des Fahrwassers wiederholten Störungen ausgesetzt ist, wodurch die Benutzung dieser wichtigen Wasserstraße auf dem unteren Theile derselben in hohem Grade erschwert, auf dem oberen Theile aber sogar zeitweilig ganz gehemmt wird,2. die betheiligten Regierungen von Preußen, Oldenburg und Bremen für die Ausführung lange beschlossener Vorarbeiten behufs einer systematischen und durchgreifenden Verbesserung des Fahrwassers der Unterweser, trotz der bereits vor Jahren vom Herrn Reichskanzler im Bundesrathe gegebenen Anregung, noch nicht gethan haben,richten die Unterzeichneten an den Herrn Reichskanzler die Anfrage:I. Ist es der Rechsregierung bekannt, daß und weshalb die Ausführung der bereits festgestellten Vorarbeiten zur Korrektion des Fahrwassers auf der Unterweser noch immer nicht in Angriff genommen wird?II. Gedenkt die Reichsregierung Maßregeln zu ergreifen, um auf Grund des ihr verfassungsmäßig zustehenden Beaufsichtigungsrechts den auf der Weser vorherrschenden Mißständen Abhülfe zu verschaffen?: 195.35. Sitz. v. 2.5.1877 S.972 bis 977.Beantwortet.b) Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Erhebung einer Schiffahrtsabgabe auf der Unterweser: 190.I.B.: 65. Sitz. v. 12.3.1886 S.1451/55.Komm.B. 207.II.B.: 69. Sitz. v. 18.3.1886 S.1541/42.III.B.: 70. Sitz. v. 19.3.1886 S.1568/72.Gesetz v. 5.4.1886 RGB. 1886 S.67/68.



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