Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Branntweinhandel



Branntweinhandel,

1. Interpellation v. Kardorff:1. Glaubt die Reichsregierung in Aussicht stellen zu können, daß bei dem hervorstehenden Neuabschlusse der Handelsverträge diejenigen Benachtheiligungen beseitigt werden, welchen der deutsche Spritimport nach Italien bisher unterlag?2. Welche Maßnahmen glaubt die Reichsregierung treffen zu können, um den durch das englische Zollsystem herbeigeführten Erschwerungen des Importes deutschen Sprits nach England wirksam zu begegnen?3. Sind der Reichsregierung diejenigen Nachtheile bekannt, welche der deutschen Sprit-Industrie daraus erwachsen, daß aus dem Freihafen Hamburg große Quantitäten russischen Sprits als deutscher Sprit exportirt werden, und wie glaubt die Reichsregierung eventualiter diesen Nachtheilen entgegen treten zu können?: 173.45. Sitz. v. 4.2.1876 S.1153 bis 1162.Beantwortet und besprochen.

2. Petition um Aufnahme eines Zusatzes zu Art. 11 der Maaß- und Gewichts-Ordnung vom 17.8.1868 bezüglich des Spiritushandels nach Gewicht.Pet.B. 77.28. Sitz. v. 11.12.1876 S.726.Uebergang zur Tagesordnung. (Siehe auch 4.)

3. Petition des Vorstandes des Vereins deutscher Spiritushändler und Spritfabrikanten, betreffend die Freihafenstellung Hamburgs und den Handel mit russischem Spiritus: 92.Antr. 119.28. Sitz. v. 3.4.1878 S.703 bis 709.29. Sitz. v. 5.4.1878 S.751 (Berichtigung).Uebergang zur Tagesordnung.

4. Resolution der Kommission bei Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Besteuerung des Branntweins:Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, im Bundesrathe auf die Vorbereitung reichsgesetzlicher Bestimmungen hinzuwirken, welche geeignet sind, den noch vielfach üblichen Handelsverkehr in Branntwein nach dem räumlichen Inhalt der Fässer und Gebinde ec (Liter) durch obligatorische Einführung des Branntweinhandels nach Gewicht (Kilo) zu ersetzen: 164.46. Sitz. v. 17.6.1887 S.1115 u. S.1116.Angenommen.

5. Uebereinkommen mit Siam, betreffend den Handel mit geistigen Getränken (Branntwein, Bier, Wein) siehe "Siam".

6. Handel mit Spirituosen in deutschen Kolonien siehe "Schutzgebiete und Kolonien" unter A.

7. Internationaler Vertrag zur Unterdrückung des Branntweinhandels unter den Nordseefischern auf hoher See siehe "Nordsee".

8. Wegen des Betriebes des Branntweinhandels siehe "Gewerbeordnung" unter 14, 38, 40, 45, 48, 50, 51, 76, 164, 169, 172, 193 und "Trunksucht" unter 3 u. 4.

9. Gesetz für Elsaß-Lothringen, betreffend den Kleinhandel mit Branntwein oder mit Spiritus, siehe "Elsaß-Lothringen" unter 6.



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