Festungsbaufonds
Festungsbaufonds,
1. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Geldmittel zur Umgestaltung der deutschen Festungen, ausschließlich derjenigen in Elsaß-Lothringen: 12.I.B.: 9. Sitz. v. 27.3.1873 S.110/16.Komm.B. 107.II.B.: Ab.Antr. 115.35. Sitz. v. 19.5.1873 S.719/32.Beschl. 117.III.B. 36. Sitz. v. 20.5.1873 S.753/56.51. Sitz. v. 13.6.1873 S.1132 (Abstimmungsmotivirung).Res. der Kommission:Den Reichskanzler aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, daß die im § 2 des Gesetzes, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25.6.1868, eingeräumte Befugniß, für Truppen in Garnison Quartiere für Mannschaften und Stallung für Dienstpferde zu verlangen, jedenfalls in Reichsfestungen demnächst nicht mehr in Anspruch genommen zu werden braucht: 107.35. Sitz. v. 19.5.1873 S.732.36. Sitz. v. 20.5.1873 S.755 u. S.756.Angenommen.Gesetz v. 30.5.1873 RGB.1873 S.123/25.
2. Berichte über die Verwaltung des Festungsbaufonds siehe Berichte der Reichs-Schuldenkommission: "Schuldenwesen" unter F.
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