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Reichstagsprotokolle


Genossenschaftswesen



Genossenschaftswesen,

(Gesetz v. 1.5.1889 siehe Nr. 17.)

1. Antrag Schulze (Delitzsch) auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften: 60.10. Sitz. v. 22.4.1868 S.139.Komm.B. 80.Ab.Antr. 85.14. Sitz. v. 28.5.1868 S.226 bis 228.Abänderungsvorschläge des Bundesraths: 193.27. Sitz. v. 19.6.1868 S.578 u. S.579.28. Sitz. v. 20.6.1868 S.583 bis 587.Red. 195.Gesetz v. 4.7.1868 BGB. 1868 S.415/33.(Siehe auch 6., 7 u. 17.)

2. Interpellation Schulze (Delitzsch):1. Hat der Herr Bundeskanzler Kenntniß von dem durch die Königlich sächsische Staatsregierung unmittelbar vor Erlaß des Bundesgesetzes vom 4.7.1868 "über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften" publizirten Gesetze v. 15.6.1868 "über juristische Personen" erhalten, welches unter anderen Materien auch die Verhältnisse der in dem Bundesgesetze bezeichneten Vereine und zwar abweichend von demselben ordnet, was auch nach Publikation des Bundesgesetzes, laut der sächsischen Ausführungsverordnung v. 23.7.1868 rücksichtlich der mit dem letzteren in Widerspruch stehenden Bestimmungen, aufrecht erhalten wird?2. Welche Schritte gedenkt der Herr Bundeskanzler diesem dem Art. 2 der Bundesverfassung zuwiderlaufenden Vorgehen der Königlichen sächsischen Staatsregierung gegenüber zu thun?: 256.51. Sitz. v. 2.6.1869 S.1231.52. Sitz. v. 3.6.1869 S.1263 bis 1265.Beantwortet.

3. Petitionen um Erlaß einer Deklaration zum § 1 des Bundesgesetzes über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- u. Wirthschafts-Genossenschaften v. 4.7.1868 dahin, daß den Genossenschaften der Geschäftsverkehr mit Nichtmitgliedern freistehe.Pet.B. 159. Unerledigt geblieben.(Siehe auch 4., 5., 6., 19., 20., 21., 22., 24. u. 25.)

4. Interpellation Schulze (Delitzsch): Der Herr Bundeskanzler wird um Auskunft darüber ersucht: Ob er von den Entscheidungen preußischer Gerichte und Verwaltungsbehörden, welche dem Wortlaute des Bundesgesetzes v. 4.7.1868, sowie den von den Vertretern der Bundesregierungen und im Reichstage bei Erlaß des Gesetzes abgegebenen Erklärungen zuwider:den Genossenschaften den Geschäftsverkehr mit Nichtmitgliedern untersagen,Kenntniß genommen, und ob und was zur Verhütung der daraus entstehenden Vermögensschädigungen und Rechtsverwirrungen für geeignet gefunden hat oder finden möchte?: 188.50. Sitz. v. 20.5.1870 S.1053 u. S.1054.Beantwortet.(Siehe auch 5., 6., 19., 20., 21., 22., 24. u. 25.)

5. Petition um Erlaß einer Deklaration zu § 1 des Genossenschaftsgesetzes v. 4.7.1868 dahin, daß den Genossenschaften der Geschäftsverkehr mit Nichtmitgliedern freistehe.

Pet.B. 68 mit dem Antrag: Die vorbezeichnete Petition dem Herrn Reichskanzler mit dem Ersuchen zu überweisen, dem Reichstage schleunigst und jedenfalls noch im Laufe der gegenwärtigen Session eine Gesetzesvorlage zu machen, wodurch § 1 des Gesetzes v. 4.7.1868, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften, dahin deklarirt wird, daß auch solche Genossenschaften unter dieses Gesetz fallen, welche die Förderung des Erwerbes ihrer Mitglieder mittelst gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes in der Art bezwecken, daß der gemeinschaftliche Einkauf von Lebensbedürfnissen im Großen zum Verkauf auch an Nichtmitglieder den Gegenstand des Unternehmens bildet.26. Sitz. v. 29.4.1871 S.461 bis 463.Angenommen.(Siehe auch 6., 19., 20., 21., 22., 24. u. 25.)

6. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Deklaration des § 1 des Gesetzes vom 4.7.1868 (Ausdehnung des Geschäftsbetriebes der Genossenschaften auf Nichtmitglieder): 101.I. u. II.B.: 33. Sitz. v. 12.5.1871 S.653.III.B.: 34. Sitz. v. 13.5.1871 S.673.Gesetz v. 19.5.1871 RGB. 1871 S.101.(Siehe auch 19., 20., 21., 22., 24. u. 25.)

7. Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- u. Wirthschafts-Genossenschaften v. 4.7.1868 in Bayern siehe "Bayern" unter 10.

8. Petitionen um Einführung des im Norddeutschen Bunde erlassenen Gesetzes v. 4.7.1868 über die Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften als Reichsgesetz im Königreich Bayern.Pet.B. 153.53. Sitz. v. 16.6.1873 S.1160 u. S.1161.54. Sitz. v. 17.6.1873 S.1190.Durch die Beschlußfassung über den Gesetz-Entwurf unter 7 erledigt erklärt.

9. Interpellation Dr. Schulze (Delitzsch):A. Hat die Hohe Reichsregierung davon Kenntniß erhalten,I. daß seitens Königlich preußischer Gerichte - insbesondere im Bezirke des Kreisgerichts Neuwied - den ausdrücklichen Bestimmungen des Reichsgesetzes vom 4.7.1868 über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften entgegen:a) derartigen Genossenschaften, namentlich Kreditvereinen, welche in ihren Gesellschaftsverträgen keine Vorschriften über Betrag und Bildung von Geschäftsanteilen der einzelnen Genossenschafter erhalten (cfr. §§ 1und 3 Nr. 5 des Gesetzes), vielmehr die Bildung dieser Antheile geradezu auschließen, durch Eintragung in die Genossenschaftsregister die im Gesetz garantirten Rechte einer eingetragenen Genossenschaft verleihen?b) Personen als Vorstände solcher Genossenschaften in die bez. Register eintragen, welche gar nicht Mitglieder derselben sind (cfr. § 17 des Gesetzes)?II. daß in einem Erkenntniß des Königlich preußischen Appellationsgerichts zu Hamm die Rechtsgiltigkeit der vom Königlich preußischen Justizministerium erlassenen Instruktion vom 17.12.1868, betreffend die Führung der Genossenschaftsregister - mindestens in ihren Strafbestimmungen - bestritten wird, weil dieselbe nicht den Erfordernissen einer Regierungsverordnung im Sinne des §§ 66 und 72 des Genossenschaftsgesetzes entspreche? (cfr. Johow, Jahrbuch endgültiger Entscheidungen preußischer Appellationsgerichte Bd. II. S.259).B. Was gedenkt die hohe Reichsregierung zur Aufrechterhaltung der bezüglichen Bestimmungen des genannten Reichsgesetzes und Sicherung der Ausführung derselben in den deutschen Einzelstaaten, insbesondere im Königreiche Preußen zu thun?: 78.32. Sitz.v. 19.1.1876 S.768 bis 774.Beantwortet.

10. Antrag Dr. Schulze (Delitzsch) auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften:40.I.B.: 12. Sitz. v. 20.11.1876 S.206.In der Kommission unerledigt geblieben.

11. Antrag Dr. Schulze (Delitzsch) auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften: 41.I.B.: 22. Sitz. 16.4.1877 S.489 bis 495.24. Sitz.v. 18.4.1877 S.594 (Berichtigung).Zurückgezogen

12. Antrag Dr. Schulze (Delitzsch) auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften: 11.I.B.: 3. Sitz. 12.2.1878 S.28 bis 31.Komm.B. 40 mit dem Antrage:In Erwägung, daß das Bedürfniß zu einer Revision des Gesetzes, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften, überhaupt, insbesondere aber in der Richtung anzuerkennen ist, den Beginn der Mitgliedschaft beitretender Genossenschafter, das Rechtsverhältniß ausscheidender Genossenschafter und den zulässigen Zeitpunkt des sogenannten Umlegeverfahrens festzustellen,den Herrn Reichskanzler aufzufordern, den Entwurf einer Novelle zu dem Gesetze, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften, in welcher die in dem Antrage des Abg. Dr. Schulze angeregten Punkte ihre Berücksichtigung finden, mit thunlichster Beschleunigung ausarbeiten zu lassen. 18. Sitz. v. 11.3.1878 S.441 bis 450.22. Sitz. v. 21.2.1878 S.527 (Berichtigung).Antr. Schulze zurückgezogen, Antr. der Kommission angenommen.

13. Antrag Dr. Schulze (Delitzsch) auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes bezüglich der Abänderung des Gesetzes v. 4.7.1868, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften: 107.Die Berathung erfolgte in Verbindung mit der über den

14. Antrag Freiherr v. Mirbach auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, enthaltend die Ergänzung des Gesetzes v. 4.7.1868, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften: 108.und in Verbindung mit dem

15. Antrag Ackermann auf Anstellung von Erörterungen über die Ursachen der beiden nach dem Gesetze v. 4.7.1868 gebildeten Genossenschaften erkennbar gewordenen Mißstände: 109.43. Sitz. v. 18.5.1881 S.1083 bis 1101.49. Sitz. v. 25.5.1881 S.1322 (Berichtigung). Komm.B. 181.Unerledigt geblieben.

16. Interpellation Dr. Schulze (Delitzsch):Sind von der hohen Reichsregierung bereits die vorbereitenden Schritte zur Einbringung der Novelle zum Genossenschaftsgesetz gethan, wie dies nach der Erklärung des Herrn Staatssekretär Dr. v. Schelling in der Reichstagssitzung v. 18.5.1881 - dem Beschlusse des Bundesrathes gemäß - im Anschluß an die Aktienrechtsnovelle verheißen wurde?: 85.22. Sitz. v. 2.12.1882 S.602 bis 609.24. Sitz. v. 7.12.1882 S.674 (Berichtigung).Beantwortet und besprochen.

17. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften: 28.I.B.: 14. Sitz. v. 13.12.1888 S.273/96.Komm.B. 132.II.B.: Ab. Antr. 140, 143.45. Sitz. v. 23.2.1889 S.1019/56.46. Sitz. v. 26.3.1889 S.1058/86.Beschl. 145.III.B.: Ab.Antr.180, 184.52. Sitz. v. 4.4.1889 S.1288/1301.Red. 186.Res. der Kommission:Mit Rücksicht darauf, daß nach den Erklärungen des Herrn Vertreter des Bundesraths von den verbündeten Regierungen bereits gesetzgeberische Maßregeln zur wirksameren Bekämpfung der Trunksucht und eine Revision der gewerbepolizeilichen Vorschriften über den Vertrieb von Spirituosen erwogen werden, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, bei dieser Gelegenheit auch Maßregeln gegen die Mißbräuche welche der Vertrieb von Spirituosen durch die Konsumvereine mit sich gebracht hat, vorzuschlagen und die Vorlage des Gesetzentwurfs möglichst zu beschleunigen: 132:52. Sitz. v. 4.4.1889 S.1301.Angenommen.Gesetz v. 1.5.1889 RGB.1889 S.55 bis 93.

18. Petitionen, betreffend die Konsumvereine ec.Pet.B. 413.Unerledigt geblieben.

19. Antrag Ackermann u. Gen. bezw. Dr. Kropatscheck, Jacobskötter auf Vorlegung des Entwurfs eines Gesetzes, wonach den Konsumvereinen die Abgabe von Waaren an Nichtmitglieder schlechthin und unter Strafandrohung verboten wird: 29.a) 30. Sitz. v. 25.1.1893 S.687 bis 791.34. Sitz. v. 1.2.1893 S.804 bis 806.39. Sitz. v. 8.2.1883 S.935 bis 937.Angenommen.b) 26. Unerledigt geblieben.c) 18. 21. Sitz. v. 23.1.1895 S.502 Absetzung von der Tagesordnung. Unerledigt geblieben. (Siehe auch 20., 21., 22., 24. u. 25.)

20. Antrag Gröber (Württemberg) u. Gen. auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften (Bestrafung des Verkaufs an Nichtmitglieder): 47.I.B.: 30. Sitz. v. 25.1.1893 S.687 bis 701.34. Sitz. v. 1.2.1893 S.804 bis 806.39. Sitz. v. 8.2.1893 S.937.Unerledigt geblieben. (Siehe auch 21., 22., 24. u. 25.)

21. Antrag Gröber (Württemberg) u. Gen. auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften (Bestrafung des Verkaufs an Nichtmitglieder): 13.Unerledigt geblieben.(Siehe auch 22., 24. u. 25.)

22. Antrag Gröber (Württemberg) u. Gen. auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften (Bestrafung des Verkaufs an Nichtmitglieder): 17.I.B. 28. Sitz. v. 17.1.1894 S.694/709.II.B.: Ab.Antr. 158.Unerledigt geblieben.(Siehe auch 24. u. 25.)

23. Antrag Dr. König u. Gen.Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach staatlichen Betrieben die Gründung von Konsumvereinen bezw. Verkaufsgenossenschaften verboten wird und die schon bestehenden bezüglichen Konsumvereine bezw. Verkaufsgenossenschaften solcher Betriebe aufgehoben werden:259.Unerledigt geblieben.(Siehe auch 26.)

24. Antrag Dr. Hitze u. Gen. auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Konsumvereine und Konsumanstalten (Bestrafung des Verkaufs an Nichtmitglieder, Markenausgabe, Konzessionirung ec.): 23.Die Berathung wurde verbunden mit der Berathung des

25. Antrages Dr. Hammacher u. Gen. auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften vom 1.5.1889, sowie den Geschäftsbetrieb der Konsumanstalten überhaupt (Verkauf an Nichtmitglieder): 35.und mit der Berathung des

26. Antrag Dr. König, Zimmermann u. Gen. - gleichlautend mit dem Antrage vorstehend unter 23 -: 58.21. Sitz. v. 23.1.1895 S.502Absetzung von der Tagesordnung.Unerledigt geblieben.

27. Petitionen, betreffend die Abänderung des §§ 20, 89 und 114 des Gesetzes über die Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften 284.Pet.B. 284.92. Sitz. v. 14.5.1885 S.2281 Absetzung von der Tagesordnung.Unerledigt geblieben.



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