Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Hypothekenwesen



Hypothekenwesen,

1. Interpellation Dr. Schulze-Delitzsch, betreffend das Bürgerliche Gesetzbuch:Kann, nach Befinden, nicht mindestens die Bearbeitung der das Hypothekenwesen betreffenden Bestimmungen des Entwurfs derartig gefördert werden, daß der Erlaß eines Spezialgesetzes hierüber, welches dem Nothstande des Immobiliarkredits durch ein geordnetes Grundbuchverfahren dauernde Abhülfe schafft, in nicht ferner Zeit ermöglicht wird?: 94.31. Sitz. v. 15.12.1876 S.797 bis 801.Beantwortet.

2. Antrag Dr. Rintelen, Schwarze bei Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Konkursordnung, (Schutz der Bauhandwerker ec. für Arbeiten an Bauten ec.): 126, 144.22. Sitz. v. 9.1.1894 S.518 ff.39. Sitz. v. 31.1.1894 S.974.Komm.B. 207.80. Sitz. v. 12.4.1894 S.2074 u. S.2075.Zurückgezogen. (Siehe auch 3., 4. u. 5.)

3. Antrag Dr. König u. Gen.:Die Bundesregierungen zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach Lieferanten, Handwerkern und Arbeitern für ihre, aus Lieferungen und Arbeiten an Neubauten erwachsenen, rechtmäßigen Forderungen ein Vorrecht vor sämmtlichen, auf diese Bauten bezw. Baugrundstücke eingetragenen Hypotheken oder Kautionen gewährt wird. Ausgenommen hiervon sind nur die ersten Hypotheken, soweit sie den Werth des Baugrundstückes nicht übersteigen: 271.Unerledigt geblieben. (Siehe auch 4. u. 5.)

4. Antrag Munckel und Haußmann:Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, Erhebungen darüber zu veranstalten, ob und inwieweit die an einzelnen, in einer raschen baulichen Entwicklung begriffenen Orten hervorgetretenen Verluste der Bauhandwerker an Forderungen für Neubauten, Ergänzungen des Civilrechts und des Strafrechts gerechtfertigt erscheinen lassen: 28.Unerledigt geblieben. (Siehe auch 5.)

5. Antrag Dr. König u. Gen.:Die Bundesregierungen zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach Lieferanten, Handwerkern und Arbeitern für ihre, aus Lieferungen und Arbeiten an Neubauten erwachsenen, rechtmäßigen Forderungen ein Vorrecht vor sämmtlichen auf diese Bauten eingetragenen Hypotheken oder Kautionen gewährt wird: 56.Unerledigt geblieben.



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