Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Militärjustizwesen



Militärjustizwesen,

1. Resolution Fries u. Gen. bei Berathung des Entwurfs eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund:Den Bundeskanzler aufzufordern, in der nächsten Session dem Reichstag die Revision der Militärstrafgesetze zu unterbreiten, ferner spätestens gleichzeitig mit der neuen Strafprozeßordnung eine Reform der Militärgerichtsbarkeit auf der Grundlage herbeizuführen, daß das Militärstrafverfahren mit den wesentlichen Formen des ordentlichen Strafprozesses umgeben und die Zuständigkeit der Militärgerichte im Frieden auf Dienstvergehen der Militärpersonen beschränkt wird: 28.14. Sitz. v. 4.3.1870 S.176 u. S.177.Zurückgezogen.

2. Antrag Lasker, v. Bernuth, Freiherr v. Hoverbeck:Den Bundeskanzler aufzufordern, baldmöglichst eine Vorlage des Bundesraths über die Revision der Militärstrafgesetze herbeizuführen, ferner spätestens gleichzeitig mit der neuen Straßprozeßordnung eine Reform der Militärgerichtsbarkeit vorzubereiten auf der Grundlage, daß das Militärstrafverfahren mit den wesentlichen Formen des ordentlichen Strafprozesses umgeben und die Zuständigkeit der Militärgerichte im Frieden auf Dienstvergehen der Militärpersonen beschränkt wird: 38.HierzuAntrag v. Hagemeister:Den Herrn Bundeskanzler zu ersuchen, Vorlagen des Bundesraths zur Revision der Militärstrafgesetze, sowie zur Reform der Militärstrafprozeßordnung herbeizuführen: 97.Antrag v. Luck:Ueber den Antrag Lasker u. Gen., in Erwägung, daß nach den Erklärungen des Bundesrathsvertreters eine Revision der Militärstrafgesetze bevorsteht und für die Militärstrafprozeßordnung eine solche in Aussicht genommen ist, zur Tagesordnung überzugehen.31. Sitz. v. 30.3.1870 S.561 bis 574.Antr. Lasker angenommen, Antr. v. Hagemeister u. Antr. v. Luck abgelehnt.

3. Entwurf eines Militärstrafgesetzbuches für das Deutsche Reich nebst Einführungsgesetz: 5.I.B.: 9. Sitz. v. 18.4.1872 S.91/106.Komm.B. 90, 122.II.B.: Ab.Antr. 123, 146, 149, 155.37. Sitz. v. 7.6.1872 S.807/26.III.B.: 38. Sitz. v. 8.6.1872 S.835/46.Res. Lasker, Dr. Löwe:Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen:1. zu veranlassen, daß eine sachverständige und umfassende Untersuchung darüber angestellt werde, welche Einwirkung auf die Gesundheit die Vollstreckung des mittlern und des strengen Arrestes ausübe, ob und in wieweit nachtheilige Wirkungen wahrzunehmen sind, welche mit der besonderen Art der Ernährung und des Aufenthalts zusammenhängen;2. das Ergebnis dieser Untersuchung zur Kenntnis des Reichstags zu bringen: 149.37. Sitz. v. 7.6.1872 S.810/26.Abgelehnt.Wieder aufgenommen von Dr. Löwe.38. Sitz. v. 8.6.1872 S.844/45.Angenommen.(Siehe 8.)Gesetz v. 20.6.1872 RGB. 1872 S.173 bis 204.

4. Resolution der Kommission bei Berathung des Entwurfs einer Strafprozeßordnung:Den Reichskanzler aufzufordern, mit thunlichster Beschleunigung dem Reichstage den Entwurf einer Militärstrafprozeßordnung vorzulegen, in welcher das Militärstrafverfahren mit den wesentlichen Formen des ordentlichen Strafprozesses umgeben [und die Zuständigkeit der Militärgerichte im Frieden auf Dienstvergehen der Militärpersonen beschränkt] wird: 10.36. Sitz. v. 21.12.1876 S.994 bis 998.Angenommen bis auf den eingeklammerten Theil, der abgelehnt wurde.

5. Petition des Gutsbesitzers G. Fromme zu Julienhöhe, betreffend die Behandlung seines Sohnes während der Militärdienstzeit seitens der militärischen Vorgesetzten.Pet.B. 77.Ab.Antr. 91.32. Sitz. v. 6.4.1881 S.787.Pet.B. 236.Unerledigt geblieben.

6. Petition, betreffend Abänderung und Revision des Militärstrafgesetzbuchs und der Militärstrafgerichtsordnung behufs Behebung der Mißstände, welche bei der Verfolgung von Mißhandlungen, die sich Vorgesetzte gegen gemeine Soldaten zu Schulden kommen lassen, obwalten.Pet.B. 69.22. Sitz. v. 2.12.1882 S.578 bis 580.Ueberweisung zur Kenntnißnahme.

7. Antrag Richter bei Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1885/86 - Verwaltung des Reichsheeres -:Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, eine Vorlage an den Reichstag zu erwirken, wodurch die Militärgerichtsbarkeit über verabschiedete Offiziere aufgehoben wird: 52.10. Sitz. v. 9.12.1884 S.237 bis 256.61. Sitz. v. 7.3.1885 S.1664.Abgelehnt.(Siehe auch 9 u. 11.)

8. Mittheilung des Reichskanzlers, betreffend die Einwirkung der Vollstreckung des mittleren und des strengen Arrestes auf die Gesundheit: 270.

9. Antrag Rickert auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Militärstrafgerichtsordnung (Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit über verabschiedete Offiziere): 42.I.B.: 37. Sitz. v. 8.2.1889 S.876/78.Unerledigt geblieben.(Siehe auch 11.)

10. Antrag Rickert:Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, mit thunlichster Beschleunigung dem Reichstag den Entwurf einer Militärstrafprozeßordnung vorzulegen, in welcher das Militärstrafverfahren mit den wesentlichen Formen des ordentlichen Strafprozesses umgeben und die Zuständigkeit der Militärgerichte im Frieden auf Dienstvergehen der Militärpersonen beschränkt wird: 42.Unerledigt geblieben.

11. Antrag Rickert auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Militärstrafgerichtsordnung (Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit über verabschiedete Offiziere): 13.I. u. II.B.: 12. Sitz. v. 11.11.1889 S.215/20.Beschl. 53.III.B.: Ab.Antr. 116.43. Sitz. v. 15.1.1890 S.1029.Gesetz v. 3.5.1890 RGB. 1890 S.63.

12. Antrag Rickert:Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, mit thunlichster Beschleunigung dem Reichstage den Entwurf einer Militärstrafprozeßordnung vorzulegen, in welcher das Militärstrafverfahren mit den wesentlichen Formen des ordentlichen Strafprozesses umgeben [und die Zuständigkeit der Militärgerichte im Frieden auf Dienstvergehen der Militärpersonen beschränkt] wird: 14.12. Sitz. v. 11.11.1889 S.220 bis 226.Angenommen mit Ausnahme des eingeklammerten Theiles.

13. Antrag Dr. v. Marquardsen, Dr. v. Cunn, Schneider (Hamm):Die Erwartung auszusprechen, daß bei der Ausarbeitung eines für das Deutsche Reich gemeinsamen Gesetzes, betreffend die Militärgerichtsverfassung und die Militärstrafprozeßordnung, die Grundsätze der Ständigkeit der Gerichte, sowie der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Hauptverfahrens zur Geltung gelangen, soweit nicht besondere militärdienstliche Interessen Ausnahmen nothwendig erscheinen lassen: 546.Unerledigt geblieben.

14. Resolution der Kommission bei Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1892/93 - Verwaltung des Reichsheeres -:Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, nach dem Vorgang der Veröffentlichungen über die allgemeine Kriminalstatistik auch die Veröffentlichung einer besonderen Statistik über die von den Militärgerichten erledigten Strafsachen zu veranlassen: 645.172. Sitz. v. 15.2.1892 S.4203/27.173. Sitz. v. 16.2.1892 S.4229/54.175. Sitz. v. 17.2.1892 S.4257/81.Angenommen.(Siehe auch 18.)

15. Resolution der Kommission bei Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1892/93 - Verwaltung des Reichsheeres -:Die verbündeten Regierungen zu ersuchen:1. die Militärstrafprozeßordnung baldigst einer Reform namentlich in der Richtung einer größeren Oeffentlichkeit des Verfahrens zu unterwerfen,2. die Bestimmungen über das Beschwerderecht der Militärpersonen, namentlich in der Richtung einer Erleichterung dieses Beschwerderechts, einer Revision zu unterziehen,3. auf die Pflege religiösen Sinnes unter den Angehörigen des Heeres, sowie im gesammten Volksleben, insbesondere bei der Erziehung der Jugend thunlichst hinzuwirken: 656.Dazu Ab.Anträge:a) Richter: In der Resolution sub 3 vor den Worten "auf die Pflege religiösen Sinnes" die Worte einzuschalten: "unter Beseitigung des Duellunwesens": 668.b) Freiherr v. Gagern u. Gen.:Zum Zweck sichernder Fürsorge für eine angemessene Behandlung der Soldaten die verbündeten Regierungen zu ersuchen:1. die Militärstrafprozeßordnung baldigst einer Reform, namentlich in der Richtung einer größeren Oeffentlichkeit des Verfahrens zu unterwerfen, unbeschadet der in Bayern bereits bestehenden Regelung;2. und 3. wie 656 -: 668.c) Dr. Buhl, Richter: Die Resolution der Kommission zu ersetzen durch die folgende Resolution:Im Interesse der größeren Sicherstellung einer angemessenen Behandlung der Soldaten durch ihre Vorgesetzten erscheint es dringend erforderlich,1. die Bestimmungen über das Beschwerderecht der Militärpersonen einer Revision zu unterziehen und insbesondere mißhandelte Soldaten zur Erhebung der Beschwerde zu verpflichten;2. bei der in Aussicht genommenen Reform der Militärgerichtsverfassung und der Militärstrafprozeßordnung die Grundsätze der Ständigkeit und Selbstständigkeit der Gerichte, sowie der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Hauptverfahrens, wie sie sich im Königreich Bayern bewährt haben, zur Geltung zu bringen: 662.172. Sitz. v. 15.2.1892 S.4203/27.173. Sitz. v. 16.2.1892 S.4229/54.175. Sitz. v. 17.2.1892 S.4257/80.Angenommen wurde:Einleitung und Ziffer 2 des Antrags Dr. Buhl, Ziffer 2 des Antrags der Budgetkommission.

16. Petitionen, betreffend die Abänderung der Militärstrafprozeßordnung.Pet.B. 117.70. Sitz. v. 18.3.1893 S.1738.Ueberweisung zur Kenntnißnahme.

17. Antrag Rickert und Genossen:Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldigst dem Reichstag den seit 1870 in Aussicht gestellten Entwurf einer Militärstrafprozeßordnung vorzulegen und in demselben die Grundsätze der Ständigkeit und Selbständigkeit der Gerichte, sowie der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Hauptverfahrens, wie sie sich in Bayern bewährt haben, zur Geltung zu bringen: 22.Unerledigt geblieben.

18. Resolution der Kommission bei Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1894/95 - Verwaltung des Reichsheeres -:Die verbündeten Regierungen wiederholt zu ersuchen, nach dem Vorgange der Veröffentlichungen über die allgemeine Kriminalstatistik auch die Veröffentlichung einer Statistik über die von den Militärgerichten abgeurtheilten Strafsachen zu veranlassen: 208.62. Sitz. v. 3.3.1894 S.1579.63. Sitz. v. 5.3.1894 S.1593 bis 1615.Angenommen.

19. Antrag Dr. v. Marquardsen. Dr. v. Cuny. - gleichlautend mit dem Antrage vorstehend unter 13: - 34.Unerledigt geblieben.



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