Schuldhaft
Schuldhaft,
1. Resolution v. Blanckenburg bei Berathung des Antrags Lasker, die vertragsmäßigen Zinsen betreffend:Den Bundeskanzler zu ersuchen, baldmöglichst ein Gesetz wegen Beseitigung der Schuldhaft zur verfassungsmäßigen Beschlußfassung vorzulegen: 80.17. Sitz. v. 10.10.1867 S.354 u. S.355.18. Sitz. v. 12.10.1867 S.358 bis 361.Angenommen.(Siehe auch 2. u. 3.)
2. Antrag v. Blanckenburg auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der Schuldhaft: 29.6. Sitz. v. 2.4.1868 S.40.Die weitere Berathung wurde verbunden mit der Berathung über den
3. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der Schuldhaft: 74.12. Sitz. v. 25.4.1868 S.184.Komm.B. 79.Ab.Antr. 84, 86.13. Sitz. v. 27.5.1868 S.191 bis 207.14. Sitz. v. 28.5.1868 S.209 bis 220.15. Sitz. v. 4.6.1868 S.251 (Berichtigung).Resolution Schulze-Delitzsch:Den Bundesrath aufzufordern, dem Reichstag in der nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, worin das unbedingte Verbot jeder Beschlagnahme noch nicht verdienter Arbeits- und Dienstlöhne im Exekutions- und Arrestwege ausgesprochen wird: 82.14. Sitz. v. 28.5.1868 S.220 bis 226.Angenommen.Gesetz v. 29.5.1868 BGB. 1868 S.237/38.
4. Einführung des Gesetzes, betreffend die Aufhebung der Schuldhaft, vom 29.5.1868 in Bayern siehe "Bayern" unter 4.
5. Petition um Einführung der Schuldhaft.Pet.B. 128.44. Sitz. v. 14.5.1879 S.1193.Uebergang zur Tagesordnung.
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