Strafprozeß
Strafprozeß,
Siehe auch "Militärstrafprozeßordnung".
1. Antrag Wagner (Altenburg), Planck:Den Bundeskanzler aufzufordern, Entwürfe eines gemeinsamen Strafrechts und eines gemeinsamen Strafprozesses, sowie der dadurch bedingten Vorschriften der Gerichtsorganisation baldthunlichst vorbereiten und dem Reichstag vorlegen zu lassen: 24.5. Sitz. v. 30.3.1868 S.27 u. S.28.Schluß-B.: 9. Sitz. v. 18.4.1868 S.124/29.Angenommen.
2. Antrag Genast u. Fries:Den Bundeskanzler aufzufordern, dem Reichstag bei dessen nächstem Zusammentreten ein Gesetz vorzulegen, welches die Untersuchungshaft und Gerichtszuständigkeit in Strafsachen nach folgenden Grundsätzen regelt:1. Untersuchungshaft darf gegen keinen Bundesangehörigen lediglich aus dem Grund verfügt werden, weil er Angehöriger eines anderen Bundesstaates ist.2. Jeder Angehörige eines Bundesstaats muß sich wegen strafbarer Handlungen, die er in einem anderen solchen Staate begangen hat, den dortigen zuständigen Gerichten zur Untersuchung, Aburtheilung und Strafvollstreckung in gleicher Weise stellen, wie die Angehörigen dieses Staates es zu thun verbunden sind.3. Jedes Gericht eines Bundesstaates ist verpflichtet, den in seinem Sprengel betroffenen, eines Verbrechens angeschuldigten Bundesangehörigen auf Requisition demjenigen Gericht eines Bundesstaats zur Untersuchung bezüglich Aburtheilung und Strafvollstreckung zu stellen, in dessen Sprengel die That begangen worden ist.4. Ausgenommen von diesem Gesetze sollen nur sein:a) Polizei-Uebertretungen;b) durch die Presse begangene Verbrechen und Vergehen;c) strafbare Handlungen, welche nur auf dem Wege der Privatanklage verfolgt werden können;d) Handlungen, die nach der Gesetzgebung des requirirten Staates nicht strafbar sind: 130.21. Sitz. v. 12.6.1868 S.367/368.27. Sitz. v. 19.6.1868 S.579/581.Zurückgezogen.
3. Interpellation v. Bernuth:Der Unterzeichnete richtet an den Herrn Bundeskanzler die Anfrage:I. Betrifft den Entwurf einer Civilprozeßordnung.II. Welche Schritte sind aus Veranlassung des die bundesgesetzliche Regelung des Strafrechts, der Strafprozeßordnung und der dadurch bedingten Vorschriften der Gerichtsorganisation betreffenden Beschlusses des Reichstags v. 18.4.1868 bisher geschehen und werden weiter beabsichtigt: 91.17. Sitz. v. 12.4.1869 S.309 bis 312.Beantwortet.
4. Resolution Fries u. Gen. bei Berathung des Entwurfs eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund:Den Bundeskanzler aufzufordern, in dem Entwurf der Strafprozeßordnung darauf Bedacht zu nehmen, daß die Voraussetzungen der Verfolgung, welche der § 4 in das Ermessen der Behörde stellt, nach gesetzlichen Merkmalen geregelt werden, beziehungsweise die Verfolgung an die Mitwirkung einer richterlich unabhängigen Behörde geknüpft werde: 28 ad II.14. Sitz. v. 4.3.1870 S.175 u. S.176.Abgelehnt.
5. Antrag Dr. Völk:1. Es sei dem Herrn Reichskanzler gegenüber auszusprechen: Eine deutsche Strafprozeßordnung, in welcher die Schwurgerichte durch Schöffengerichte ersetzt werden sollen, entspricht in keiner Weise den von einem solchen Gesetze gehegten Erwartungen und den Bedürfnissen der Strafrechtspflege.2. Es sei der Herr Reichskanzler zu ersuchen, diese Erklärung des Reichstags zur Kenntniß des Bundesraths zu bringen: 151.DazuAntrag v. Behr:In Erwägung, daß ein abschließendes Urtheil über das Institut der Schöffengerichte gegenüber dem Institut der Schwurgerichte sich jetzt noch nicht gewinnen läßt; in Erwägung ferner, daß zur Zeit noch unbekannt ist, in wie weit die Einführung der Schöffengerichte mit anderen Reformfragen des Strafprozesses in Zusammenhang steht; in Erwägung, daß über alle diese Punkte sich erst urtheilen lassen wird, wenn die deutsche Strafprozeßordnung und das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz im ganzen vorliegen werden, - geht der Reichstag über den Antrag von Dr. Völk u. Gen. - 151 - zur Tagesordnung über: 159.Unerledigt geblieben.
6. Entwurf einer Strafprozeßordnung und eines Einführungsgesetzes zu derselben: 5, zu 5 ad A, zu 5 ad B.I.B.: 18. Sitz. v. 26.11.1874 S.327 bis 354.Geschäftliche Behandlung der Entwürfe in der Kommission siehe "Gerichtsverfassung" unter 5.Komm.B. 7, zu 7, 10, 37, zu 37, 135.Beschl. des Bundesraths: 22 ad C.II.B.: Ab.Antr. 45, 50, 59, 62, 65, 70, 71, 73, 75.4. Sitz. v. 3.11.1876 S.13/15.6. Sitz. v. 7.11.1876 S.53/62.18. Sitz. v. 27.11.1876 S.392/416.19. Sitz. v. 28.11.1876 S.417/46.20. Sitz. v. 29.11.1876 S.447/78.21. Sitz. v. 30.11.1876 S.479/511.22. Sitz. v. 1.12.1876 S.513/40.23. Sitz. v. 2.12.1876 S.541/69.Beschl. 82.Beschl. des Bundesraths: 115.III.B.: Ab.Antr. 108, 116, 129, 131, 134, 137, 138, 142, 145.35. Sitz. v. 20.12.1876 S.936/79.36. Sitz. v. 21.12.1876 S.981/98, S.1000 u. S.1001.Red. 149, zu 149.Gesammt-Abst.: 36. Sitz. v. 21.12.1876 S.1003 u. S.1004.Res. der Kommission:a) Den Reichskanzler aufzufordern, mit thunlichster Beschleunigung dem Reichstag den Entwurf einer Militärstrafprozeßordnung vorzulegen, in welcher das Militärstrafverfahren mit den wesentlichen Formen des ordentlichen Strafprozesses umgeben [und die Zuständigkeit der Militärgerichte im Frieden auf Dienstvergehen der Militärpersonen beschränkt wird]: 10.36. Sitz. v. 21.12.1876 S.994/98.Angenommen bis auf den eingeklammerten Theil, der abgelehnt wurde.b) Den Reichskanzler aufzufordern, dem Reichstag mit thunlichster Beschleunigung einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen unter Festhaltung der im Strafgesetzbuch über die Freiheitsstrafen enthaltenen Bestimmungen die Vollstreckung der Freiheitsstrafen in Ansehung der Gefängnißeinrichtung, der Verpflegung, Beschäftigung und Behandlung der Sträflinge gesetzlich gleichmäßig für das Deutsche Reich geregelt wird: 10.36. Sitz. v. 21.12.1876 S.998.Angenommen.Strafprozeßordnung v. 1.2.1877 RGB. 1877 S.253 bis 346.Einführungsgesetz v. 1.2.1877 RGB. 1877 S.346 bis 348.
7. Antrag Dr. Porsch auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Strafprozeßordnung (Vorführung oder Verhaftung des Angeklagten bei Ausbleiben desselben oder seines Vertreters in der Hauptverhandlung): 73.I.B.: 43. Sitz. v. 6.2.1885 S.1124/27.45. Sitz. v. 10.2.1885 S.1203 (Berichtigung).II.B.: 77. Sitz. v. 15.4.1885 S.2075.Antrag zurückgezogen.(Siehe auch 8., 10. und 11.)
8. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aenderungen und Ergänzungen des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung (Bildung der Schöffen- und Schwurgerichte, Zuständigkeit der Strafkammern, Beeidigung der Zeugen ec.): 399.Unerledigt geblieben.(Siehe auch 10. und 11.)
9. Petition des Rechtsanwalts Dr. Hirsch zu Ulm wegen Ergänzung des § 503 der Reichsstrafprozeßordnung (Festsetzung und Beitreibung der Kosten in Privatklagesachen): 126.46. Sitz. v. 25.2.1888 S.1118 bis 1121.Ueberweisung zur Berücksichtigung.
10. Antrag Munckel u. Gen. auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der für das Vorverfahren und für das Verfahren in erster Instanz geltenden Bestimmungen der Strafprozeßordnung: 25.I.B.: 78. Sitz. v. 19.4.1893 S.1918/19.In der Kommission unerledigt geblieben.(Siehe auch 11.)
11. Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung, (Gerichtsstand, Ablehnung des Richters, Zeugenbeeidung, Vertheidigung, Vorführung vorläufig Verhafteter ec., Anklageschrift, Ladung, Revision, Entschädigung): 15.I.B.: 17. Sitz. v. 17.1.1895 S.391 bis 406.18. Sitz. v. 18.1.1895 S.407 bis 430.19. Sitz. v. 19.1.1895 S.431 bis 451.In der Kommission unerledigt geblieben.
12. Eidesleistung sieh "Eid".
13. Entschädigung unschuldig Verurtheilter.a) Antrag Frohme u. Gen.:Den Herrn Reichskanzler aufzufordern, derselbe möge veranlassen, daß dem Reichstag ein Gesetzentwurf vorgelegt werde, welcher dahin abzielt, unschuldig Inhaftirte und Verurtheilte, bezw. deren Angehörigen, für die durch die erlittene Haft und Verurtheilung erwachsenen Nachtheile nach Möglichkeit zu entschädigen: 70.Unerledigt geblieben.b) Antrag Dr. Phillips, Lenzmann auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Ergänzungen zur Strafprozeßordnung für das Deutsche Reich: 11.Pet.B. 52.I.B.: 23. Sitz. v. 5.12.1882 S.612/639.Komm.B. 267.Res. Dr. Phillips:Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen:1. dem Reichstage alljährlich eine statistische Nachweisung derjenigen Untersuchungssachen zugehen zu lassen, in welchen im Wiederaufnahmeverfahren auf Freisprechung rechtskräftig Verurtheilter erkannt ist, und zwar mit Bezeichnung des Falles, sowie Angabe der Dauer der erkannten wie der verbüßten Freiheitsstrafe;2. dem Reichstag alljährlich eine statistische Nachweisung derjenigen Strafsachen zugehen zu lassen, in welchen gegen Freigesprochene oder außer Verfolgung gesetzte Angeschuldigte Untersuchungshaft verhängt war, und zwar unter Angabe der materiellen und prozessualen Strafgesetze, auf Grund deren die Untersuchungshaft angeordnet ist, sowie der Dauer dieser Haft: 289.Unerledigt geblieben.c) Antrag Dr. Phillips, Lenzmann auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungs- und Strafhaft: 15.I.B.: 20. Sitz. v. 30.4.1884 S.379/92.Komm.B. 110.Unerledigt geblieben.d) Antrag Lenzmann, Kayser auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Entschädigung für verurtheilte und im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Personen: 43.I.B.: 48. Sitz. v. 13.2.1885 S.1257/76.II.B.: Ab.Antr. 294.77. Sitz. v. 15.4.1885 S.2076/80.Komm.B. 414.Antr. der Kommission:Die Erwartung auszusprechen, daß der Bundesrath dem Reichstag baldthunlichst einen Gesetzentwurf, betreffend die Entschädigung wegen der durch unschuldig erlittene Freiheitsentziehung herbeigeführten Nachtheile, vorlegen werde; und demgemäß sowohl über den von dem Abg. Lenzmann eingebrachten, von demselben zurückgezogenen und vom Abg. Kayser wieder aufgenommenen Gesetzentwurf, betreffend die Entschädigung für verurtheilte und im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Personen - 43 - als auch über die Petitionen zur Tagesordnung überzugehen: 414.Unerledigt geblieben.e) Antrag Lenzmann auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungs- und Strafhaft: 12.I.B.: 6. Sitz. v. 26.11.1885 S.95/99.Komm.B. 155.II.B.: Ab.Antr. 188, 194, 199.65. Sitz. v. 12.3.1886 S.1455/73.66. Sitz. v. 13.3.1886 S.1475/81.III.B.: 67. Sitz. v. 15.3.1886 S.1500/6.Seitens des Reichstages Annahme der von der Kommission beschlossenen Gesetzentwürfe:1. Gesetz, betreffend die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen;2. Gesetz, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens.f) Antrag Munckel auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafe: 20.Die Berathung wurde verbunden mit der Berathung desg) Antrages Rintelen auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens, sowie die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen: 27.I.B.: 8. Sitz. v. 7.12.1887 S.131/43.II.B.: Ab.Antr. 112.32. Sitz. v. 8.2.1888 S.777/781.43. Sitz. v. 22.2.1888 S.1041/57.III.B.: 55. Sitz. v. 7.3.1888 S.1357.Annahme des Antr. Munckel seitens des Reichstags.h) Antrag Munckel, Lerche:Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage einen Gesetzentwurf, betreffend die Einführung der Verpflichtung des Staates zur Vergütung des durch unschuldig erlittenen Strafvollzug entstandenen Schadens, zur verfassungsmäßigen Beschlußfassung vorzulegen: 34.Unerledigt geblieben.i) Antrag Rintelen auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens, sowie die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen: 144.Die Berathung erfolgte in Verbindung mit der Berathung desk) Antrages Traeger auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen: 155.I.B.: 152. Sitz. v. 20.1.1892 S.3764.(Von der Tagesordnung abgesetzt.)169. Sitz. v. 11.2.1892 S.4109/30.Unerledigt geblieben.l) Antrag Dr. Rintelen auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens, sowie die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen: 18.I.B.: 10. Sitz. v. 7.12.1892 S.184/93.78. Sitz. v. 19.4.1893 S.1909.Unerledigt geblieben.m) Antrag Munckel u. Gen. auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Entschädigungspflicht des Staates für Entziehung oder Beschränkung der persönlichen Freiheit, sowie für unrechtmäßig vollstreckte Strafe: 24.I.B.: 78. Sitz. v. 19.4.1893 S.1915/18.Unerledigt geblieben.n) Antrag Munckel u. Gen. auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Entschädigungspflicht des Staates für Entziehung oder Beschränkung der persönlichen Freiheit, sowie für unrechtmäßig vollstreckte Strafe: 37.Unerledigt geblieben.o) Siehe auch den Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung, vorstehend unter 11.
14. Zeugnißzwang siehe "Civilprozeß" unter 15.
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