Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Viehseuchen



Viehseuchen,

Siehe auch "Einfuhrverbote".

1. Resolution Dr. Friedenthal, v. Göler bei Berathung des Handels- und Zollvertrags mit Oesterreich:Das Präsidium des Zollbundesraths zu ersuchen, mit der Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Regierung in Anschluß an die bevorstehenden gemeinschaftlichen Zolleinrichtungen in Verhandlung zu treten, behufs Verständigung über gemeinsame Maßregeln, dazu geeignet, in den beiderseitigen Zollgebieten der Rinderpest vorzubeugen, bezw. dieselbe zu unterdrücken:10. Sitz. v. 11.5.1868 S.182 bis 184.Angenommen.

2. Entwurf eines Gesetzes, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend: 11.I.B.: 5. Sitz. v. 11.3.1869 S.27.II.B.: Ab.Antr. 33, 38, 39, 40, 41, 42, 43.7. Sitz. v. 15.3.1869 S.69 bis 82.Beschl. 45.III.B.: Ab.Antr. 48.9. Sitz. v. 17.3.1869 S.105/14.Red. 51.Gesammt-Abst.: 10. Sitz. v. 18.3.1869 S.134.Res. Freiherr zur Rabenau, v. Hoverbeck:Den Herrn Bundeskanzler zu ersuchen, mit Bayern, Württemberg, Baden und Hessen Verhandlungen einleiten zu lassen über gemeinsam zu erlassende Gesetze und Maßregeln zur Abhandlung und Unterdrückung der Rinderpest.7. Sitz. v. 15.3.1869 S.69 bis 82.9. Sitz. v. 17.3.1869 S.114.Angenommen.Gesetz v. 7.4.1869 BGB. 1869 S.105 bis 107.(Siehe auch 6., 14., 18., 19., 20., 24. u. 25.)

3. Petitionen um Wiedereinführung einer zwölftägigen Quarantäne für das an den russisch-österreichischen Grenzen des Reichsgebiets eingehende Vieh:Pet.B. 58 ad A. mit dem Antrage:Die Petitionen dem Herrn Bundeskanzler mit dem Ersuchen zu überweisen, über die zur Verhütung des Einschleppens der Rinderpest erforderlichen Maßregeln, insbesondere über die den Eisenbahnen etwa aufzulegende Verpflichtung zur Sicherstellung der Desinfektion von Viehtransportwagen, [sowie über die Zweckmäßigkeit der Wiedereinführung einer Quarantäne an der russisch-österreichischen Grenze,] nähere Ermittelungen zu veranlassen.23. Sitz. v. 26.4.1871 S.412 bis 416.Kommissionsantrag mit Ausnahme der eingeklammerten Stelle angenommen.

4. Petition um Abänderung des Bundesgesetzes v. 7.4.1869, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest.Pet.B. 113 ad IV.45. Sitz. v. 31.5.1871 S.959.56. Sitz. v. 14.6.1871 S.1187 u. S.1188.Ueberweisung zur Berücksichtigung.

5. Petition um bedingungsweise Gestattung von Versuchen der Heilung der Rinderpest.Pet.B. 113 ad V.45. Sitz. v. 31.5.1871 S.959.56. Sitz. v. 14.6.1871 S.1188.Uebergang zur Tagesordnung.

6. Entwurf eines Gesetzes über die Einführung des Norddeutschen Bundesgesetzes, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, vom 7.4.1869 in Bayern und Württemberg: 26.I. u. II.B.: 12. Sitz. v. 31.10.1871 S.86.III.B.: 13. Sitz. v. 2.11.1871 S.91.Gesetz v. 2.11.1871 RGB. 1871 S.372.

7. Resolution der Kommission für den Bundeshaushalt bei Berathung der Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870:Das Reichskanzleramt zu ersuchen, dem Reichstag in der nächsten Session einen umfassenden Bericht über die bei den Maßregeln zur Bekämpfung der Rinderpest gemachten Erfahrungen vorzulegen: 39.16. Sitz. v. 7.11.1871 S.168 ff.18. Sitz. v. 9.11.1871 S.206.Angenommen.

8. Petition, betreffend die von dem Königlich großbritannischen Ministerium erlassene Verfügung über die Beschränkung des Verkehrs mit deutschem Vieh auf dem Londoner Hauptviehmarkte wegen der Gefahr der Wiedereinschleppung der Rinderpest.Pet.B. 56 ad B.25. Sitz. v. 22.5.1872 S.462 bis 465.Uebergang zur Tagesordnung.(Siehe auch 17. u. 21.)

9. Denkschrift über die bei den Maßregeln zur Bekämpfung der Rinderpest gemachten Erfahrungen: 58.41. Sitz. v. 12.6.1872 S.934 bis 937.

10. Petition um Erlaß eines Gesetzes zur Bekämpfung der Lungenseuche.Pet.B. 111 ad A.41. Sitz. v. 12.6.1872 S.940 u. S.941.Uebergang zur Tagesordnung.

11. Resolution Dr. Löwe, Sombart bei Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen:Zu erklären, die Reinigung der Viehtransportwagen auf den Eisenbahnen genügt nicht allein, um die von Jahr zu Jahr über Deutschland sich mehr verbreitenden Viehseuchen zu unterdrücken. Der Bundesrath ist deswegen zu ersuchen:1. den Entwurf eines Viehseuchen-Gesetzes für den Umfang des Deutschen Reiches recht bald vorzulegen und2. eine nachhaltige Viehseuchenstatistik für dasselbe aufstellen zu lassen: 28.9. Sitz. v. 11.11.1875 S.154 bis 156.Angenommen.

12. Interpellation Dr. Thilenius, Dr. Zinn:Ist die Aufstellung einer Viehseuchenstatistik für das Reich in Angriff genommen und wie weit sind die bezüglichen Arbeiten gediehen?: 26.5. Sitz. v. 16.2.1878 S.53 bis 62.Beantwortet und besprochen.

13. Denkschrift über das Vorkommen der Rinderpest in Deutschland während der Jahre 1872 bis 1877 und über die bei den Maßregeln zur Abwehr und zur Unterdrückung der Seuchen gemachten Erfahrungen: 83.

14. Entwurf eines Gesetzes, betreffend Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote: 91.I.B.: 26. Sitz. v. 1.4.1878 S.647 bis 652.II.B.: Ab.Antr. 141, 142, 156.31. Sitz. v. 8.4.1878 S.807 bis 819.32. Sitz. v. 9.4.1878 S.821 bis 826.Beschl. 162.III.B.: Ab.Antr. 171.37. Sitz. v. 1.5.1878 S.953 bis 962.38. Sitz. v. 2.5.1878 S.966 u. S.967.39. Sitz. v. 3.5.1878 S.1029 (Berichtigung).Gesetz v. 21.5.1878 RGB. 1878 S.95 u. S.96.(Siehe auch 18., 19., 20., 24. u. 25.)

15. Petition um Gewährung einer Entschädigung für das auf polizeiliche Anordnung vernichtete Fleisch.Pet.B. 92 ad A.28. Sitz. v. 3.4.1878 S.702.Beschluß: der Petition keine Folge zu geben.

16. Petition des Kreisausschusses des Kreises Kreuzburg (Oberschlesien), betreffend Erhöhung der Entschädigung für die in Folge von Maßregeln zur Abwehr der Rinderpest nöthigen Quartierleistungen und Erstattung dieser Entschädigungen sowie der Kosten der thierärztlichen Untersuchung aus Reichsmitteln.Pet.B. 123.32. Sitz. v. 9.4.1878 S.832 bis 838.Ueberweisung zur Erwägung bezw. Berücksichtigung.

17. Petitionen von Vereinen und Einwohnern der Provinz Schleswig-Holstein, betreffend Aenderung des Viehseuchengesetzes und Beseitigung der zur Zeit in England zur Verhütung der Einschleppung der Rinderpest bestehenden Beschränkungen der Einfuhr von Mastvieh.Pet.B. 221.Unerledigt geblieben.(Siehe auch 21.)

18. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen: 60.I.B.: 24. Sitz. v. 7.4.1880 S.546/53.Komm.B. 140.II.B.: Ab.Antr. 146, 157, 160, 161, 164, 165, 166, 169, 171.42. Sitz. v. 30.4.1880 S.1038/69.43. Sitz. v. 1.5.1880 S.1086 bis 1102 (S.1105 auch Berichtigung).Beschl. 176.III.B.: Ab.Antr. 191.47. Sitz. v. 7.5.1880 S.1233/37.Resolutionen.a) Der Kommission:Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen:1. eine gesetzliche Regelung des Abdeckereiwesens und der Fleischbeschau im Deutschen Reich vorzubereiten, und die bezüglichen Gesetze baldmöglichst dem Reichstag in Vorlage zu bringen;2. baldmöglichst ein Gesetz vorzulegen, wonach die Vorschriften des Gesetzes vom 25.2.1876, betreffend die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderung auf Eisenbahnen, auch auf Schiffsräume ausgedehnt werden: 140.43. Sitz. v. 1.5.1880 S.1102.Abgelehnt.b) Freiherr Nordeck zur Rabenau:Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die Einzelregierungen zu veranlassen, die Bestimmungen über das Verfahren und über die Zuständigkeit der Behörden und Beamten dahin zu regeln, daß Organe der Selbstverwaltung aus Interessentenkreisen bei allen wichtigen Entscheidungen zugezogen werden können.47. Sitz. v. 7.5.1880 S.1235 u. S.1236.Zurückgezogen.Gesetz v. 23.6.1880 RGB. 1880 S.153/168.(Siehe auch 19., 20., 24. u. 25.)

19. Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen: 277.Unerledigt geblieben.(Siehe auch 20., 24. u. 25.)

20. Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen (Kennzeichnung verdächtiger Thiere, Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtetes Vieh): 16.I.B.: 5. Sitz. v. 25.11.1885 S.68 bis 73.Komm.B.: 154.II.B.: Ab.Antr. 172, 173.54. Sitz. v. 25.2.1886 S.1210/21.55. Sitz. v. 26.2.1886 S.1223/35.Resolution der Kommission:Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, nach § 4 des Reichsgesetzes, betreffend Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, v. 23.6.1880 dafür sorgen zu wollen, daß die Vorkehrungen zur Verhinderung des Schmuggels sowie die Vorsichtsmaßregeln bei der Vieheinfuhr vom Auslande in ein richtiges Verhältniß gebracht werden zu den auf die Verminderung von Viehseuchen gerichteten wohlberechtigen strengen gesetzlichen Bestimmungen im Inlande, ferner daß der periodischen Desinfizirung der Gasthofställe und der Ställe der Viehhändler seitens der Polizeibehörden dieselbe Aufmerksamkeit zugewendet werde, wie der Desinfizirung der Eisenbahnwagen: 154.55. Sitz. v. 26.2.1886 S.1235.Angenommen.Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt.(Siehe auch 24. u. 25.)

21. Interpellation Thomsen:Sind die Hindernisse, welche der Viehausfuhr nach England entgegenstehen, Gegenstand der Verhandlung zwischen den beiderseitigen Regierungen und darf auf einen Erfolg dieser Verhandlungen gerechnet werden?: 67.23. Sitz. v. 21.6.1890 S.497.Zurückgezogen.

22. Petition, betreffend Gewährung von Entschädigungen für alle in Folge von Milzbrand verendeten oder getödteten Rinder.Pet.B. 230.111. Sitz. v. 30.4.1891 S.2640 u. S.2641.Ueberweisung zur Erwägung.(Siehe auch 23.)

23. Petition, betreffend Gewährung von Entschädigungen für die an Milzbrand verendeten Thiere.Pet.B. 675.201. Sitz. v. 23.3.1892 S.4970.Ueberweisung zur Erwägung.

24. Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen (Allgemeine Revision): 190.Unerledigt geblieben.(Siehe auch 25.)

25. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen (Allgemeine Revision): 28.I.B.: 12. Sitz. v. 4.12.1893 S.262/70.Komm.B. 189.II.B.: Ab.Antr. 211, 291.77. Sitz. v. 9.4.1894 S.2006/23.Beschl. 292.III.B.: Ab.Antr. 340.85. Sitz. v. 18.4.1894 S.2248/51.Res. der Kommission:An die verbündeten Regierungen das dringende Ersuchen zu richten:1. in Betreff der Einschleppung von Viehseuchen aus dem Auslande, insbesondere der Maul- und Klauenseuche, die allerstrengsten Maßregeln zu ergreifen, und daher:a) gegen die Länder, in denen die veterinärpolizeilichen Maßregeln genügende Garantie für Seuchenfreiheit nicht geben, vollständige, dauernde Grenzsperre einzurichten,b) gegen die übrigen Länder die Grenzsperre so lange festzusetzen, als bis der Gesundheitszustand der Thiere daselbst in ausreichender Weise als gesichert erscheint, soweit die Befugniß hierzu nicht durch besondere Vereinbarungen beschränkt ist,c) die Einfuhr von ausländischem Schlachtvieh nur nach denjenigen Schlachtviehhöfen zu gestatten, an denen Einrichtungen zur vollständig getrennten Ausladung, Aufstellung und Abschlachtung desselben getroffen sind, und zwar auch nur unter der Bedingung sofortiger Abschlachtung;2. zu veranlassen, daß in Bezug auf die Tilgung der Maul- und Klauenseuche im Inlande durch Instruktion seitens des Bundesraths bestimmt werde, daß:a) im Falle größerer Ausdehnung der Seuche die in § 27 angegebenen Maßregeln sofort in Vollzug gesetzt werden, insbesondereb) Vorschriften erlassen werden, daß die Thierärzte, welche einen Seuchenstall besucht haben, bevor sie andere Gehöfte oder Ställe betreten, durch Desinfektion die Uebertragung der Seuche durch ihre Person verhindern: 189 ad 2.77. Sitz. v. 9.4.1894 S.2015/23.Angenommen.Gesetz v. 1.5.1894 RGB. 1894 S.405.

26. Petition, betreffend Abänderung des Viehseuchengesetzes (Erstattung der Desinfektionskosten ec.).Pet.B. 262.84. Sitz. v. 4.5.1895 S.2079.Uebergang zur Tagesordnung.

27. Wegen der Kosten für die Abwehrmaßregeln siehe die besondere Etatsübersicht (Anlage A dieses Registers).

28. Viehseuchenkonvention siehe "Oesterreich-Ungarn" unter 9.



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