Stellter
Stellter,
1878,
.
Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, zweite Berathung: § 6 (Verbot von Druckschriften): 253.
Bitte zitieren Sie diese Seite als http://www.reichstagsprotokolle.de/Pers_bsb00018398_000082