Zimmermann
Zimmermann,
1878,
Dr. .
Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, zweite Berathung: § 5 (Auflösung von Versammlungen), zur Geschäftsordnung: 225.
Desgl., dritte Berathung: § 6 (Verbot von Druckschriften): 377; persönlich: 381.
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