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Witte
Witte,
1879,
(Schweidnitz).
Gebührenordnung für Rechtsanwälte: Erste Berathung: 21. Zweite Berathung, §§ 93 ff. (Vertrag): 1590.
Gesetz, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, zweite Berathung: § 14 (fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung der menschlichen Gesundheit): 816.
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