zu Eulenburg
zu Eulenburg,
1880,
Graf , Staatsminister und Minister des Innern.
Denkschrift über die Anordnungen in Folge des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie: 285.
Gesetz, betreffend die authentische Erklärung und die Giltigkeitsdauer des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, erste Berathung: 308.
Desgl., zweite Berathung: Anträge auf Abänderung bezw. Streichung des § 28 des Gesetzes (Zivilbelagerungszustand): 798. § 2, Giltigkeitsdauer bzw. Ausdehnung des Gesetzes: 815.
Desgl., dritte Berathung: § 2, Giltigkeitsdauer des Gesetzes: 1170.
Bitte zitieren Sie diese Seite als http://www.reichstagsprotokolle.de/Pers_bsb00018408_000006