von Schlieckmann
von Schlieckmann,
1880,
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Gesetz, betreffend Ergänzungen und Aenderungen des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874: Zweite Berathung, Art. I § 3, Ersatzreserve erster Klasse, Auswahl der Uebungsmannschaften: 619, 620, 622. Dritte Berathung, desgl.: 730.
Gesetz, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, zweite Berathung: § 3, Befugnisse der Militärbehörden: 1039. §§ 14, 15, 16, Ermittelung der Seuchenausbrüche, Befugnisse der Thierärzte: 1047. § 42, Rotz (Wurm): 1063. § 59, Höhe der Entschädigung: 1092. § 63, Fortfall des Anspruchs auf Entschädigung: 1100.
Gesetzentwurf (Antrag der Kommission), betreffend die Abänderung des § 32 Gewerbeordnung (Gewerbebetrieb der Schauspielunternehmer), dritte Berathung: 1109.
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