von Cuny
von Cuny,
1881,
Dr. .
Gesetz, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Gerichtskostengesetzes und der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher: Zur Geschäftsordnung resp. Tagesordnung: 863. Zweite Berathung, Zustellung durch Gerichtsvollzieher: 1229, 1230. Dritte Berathung, Betrag der vollen Gebühr: 1729; weitere Ermäßigungen: 1735.1662
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