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Frohme
Frohme,
1884,
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Gesetzentwurf über den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren, zweite Berathung: § 1, Einleitung: 421.
Gesetzentwurf, betreffend die Verlängerung der Giltigkeitsdauer des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, zweite Berathung: 464.
Gesetzentwurf über die Unfallversicherung der Arbeiter, zweite Berathung: § 5, Gegenstand der Versicherung und Umfang der Entschädigung: 799.
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