Gerwig
Gerwig,
1884,
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Gesetzentwurf, betreffend den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren: Erste Berathung: 25. Zweite Berathung, § 3 b, Schmucksachen: 429.
Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der Maß- und Gewichtsordnung vom 17. August 1868, zweite Berathung: § 1 Art. 6, Bezeichnung der Gewichte: 578.
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