Lohren
Lohren,
1884,
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Gesetzentwurf über die Unfallversicherung der Arbeiter, erste Berathung: 49; persönlich: 69.
Desgl., zweite Berathung: § 4, Reichs-, Staats- und Kommunalbeamte: 785. § 5, Gegenstand der Versicherung und Umfang der Entschädigung: 800. § 41, Vertretung der Arbeiter: 890. § 51, Anzeige und Untersuchung der Unfälle: 923.
Desgl., dritte Berathung: § 5, Gegenstand der Versicherung und Umfang der Entschädigung: 1120.
Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 7. April 1876 über die eingeschriebenen Hilfskassen, erste Berathung: 112.
Desgl., zweite Berathung: Art. 3, Mitgliedschaft: 250.
Gesetzentwurf (Antrag Ackermann und Genossen) wegen Ergänzung des § 100e der Gewerbeordnung (Innungen), erste Berathung: 643.
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