von Schmid
                  
                     von Schmid,
                  
     1887, 
  , Staatsrath, Bevollmächtigter zum Bundesrath für das Königreich Württemberg.
Gesetzentwurf, betreffend die Besteuerung des Branntweins: Erste Berathung: 512. Zweite Berathung, § 44, Schlußbestimmungen: 962.
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