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Zeugen und Sachverständige
Zeugen und Sachverständige.
Verordnung, betr. Gebühren für Zeugen und Sachverständige. Vom 21. August
1919: Bd. 339, Nr. 1132Ziff. 10.
Entwurf einer Verordnung über Teuerungszuschläge zu den Gebühren für Zeugen und Sachverständige sowie
zu den Tagegeldern und Reisekosten der Schöffen und Geschworenen.
Ber. d. Aussch. f. Volkswirtschaft: Bd. 343, Nr.
3021.
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