Religionsgesellschaften
Religionsgesellschaften. — Siehe auch »Braunschweig«, »Sachsen«, und »Wohlfahrtspflege« unter 2.
Kirchliche und religiöse Gemeinschaften, Gleichstellung mit den Kirchen: Bd. 354, 199. Sitz. S. 6776B
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Pfarrer, Besoldung; Notlage der Geistlichen im Ruhestand und ihrer Hinterbliebenen: Bd. 357, 263. Sitz. S. 8883A
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Behebung der Notlage durch Darlehen aus Reichsmitteln.
Entschließung d. 11. Aussch. (Steuergesetze): Bd. 378, Nr. 5969 unter II B. Bd. 360, 370. Sitz. S. 11492A
.—Angenommen.
Anpassung der Zuschüsse zu den Gehältern der Religionsdiener an die Gehälter gleichstehender Beamten.
Entschließung d. Haush.-Aussch.: Bd. 375, Nr. 5358 unter II A I. Bd. 357, 280. Sitz. S. 9286B, D
, Bd. 357, 280. Sitz. S. 9291C
. — Angenommen.
Zuschüsse der Länder zu den Gehältern der Religionsdiener, Gestaltung entsprechend der Geldentwertung: Bd. 358, 303. Sitz. S. 9776A
, Bd. 358, 303. Sitz. S. 9779A
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Reichszuschüsse siehe auch »Finanzausgleich« unter 4 g.
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