Wahlrecht
Wahlrecht.
1. Wahlrechtsreform.
a) Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Reichswahlgesetzes (Beschränkung der Zahl der Abgeordneten auf 399; kleine Wahlkreise usw.). Bd. 383, Nr. 445. — Unerledigt.
Anlage zum Entwurf: Die Wahlkreise und die Wahlkreisverbände: S. 4.
Beilage zur Begründung: Das Zahlenverhältnis zwischen Abgeordneten, Wählern und Einwohnern in Reich und Ländern, Stand Dezember 1923: S. 38.
b) Verkleinerung der Wahlkreise.
Antrag Koch (Weser) u. Gen.: Bd. 382, Nr. 32. — Unerledigt.
c) Wahlalter siehe »Verfassung« unter IIa.
2. Wahlrecht der Auslandsdeutschen.
Antrag v. Graefe (Mecklenburg) u. Gen.: Bd.
381
383
, Nr. 466 unter 1. — Unerledigt.
3. Wahlrecht der Seeleute.
Antrag Koch (Weser) u. Gen.: Bd. 382, Nr. 31.
Anträge (Gesetzentwürfe) Thomas u. Gen.: Bd. 382, Nr. 96 und Bd. 382, Nr. 97.
Antrag Müller (Franken) u. Gen.: Bd. 382, Nr. 120.
Unerledigt.
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