Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.
1. Entschl. d. 9. Aussch.: Bd. 416, Nr. 3507 unter 3 zu 4. — Betr. Einstellung bei Bedarf bzw. anderweitige Unterbringung der Arbeitnehmer, die ihre Stelle durch Eingliederung der Arbeitsnachweisämter in die Reichsanstalt verloren haben.
2. Entschl. Stoehr u. Gen.: Bd. 416, Nr. 3548. — Betr. einheitliche Regelung der Anstellungs- und Dienstverhältnisse der Angestellten, Unterbringung der bisherigen Angestellten der Arbeitsnachweisämter, insbesondere Schutz der älteren Angestellten vor Entlassung bei notwendig werdender Personalverminderung, usw.
3. Entschl. Andre, Freiherr v. Stauffenberg, Dr. Pfeffer, Schirmer (Franken) u. Gen.: Bd. 417, Nr. 3568 unter 3. — Betr. Vorlegung eines Nachweises spätestens bis 1. Juli 1928, in welchem Umfang Inhaber eines Versorgungsscheines bei der Reichsanstalt eingestellt worden sind.
Zu 1 bis 3:
Bd. 393, 336. Sitz. S. 11361A
, Bd. 393, 336. Sitz. S. 11361B
. — Angenommen.
Beantwortung der Reichsregierung: Bd. 420, Nr. 3847, S. 113 und Bd. 420, Nr. 3847, S. 115
Weitere Beantwortung: Nr. 878 (IV. Wahlperiode) S. 12..
Siehe auch
»Beamte« unter II D 1 β.
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