Reichswappen
Reichswappen. — Siehe auch »Grenzpfähle«.
Entschl. d. 5. Aussch. (zur II. B. Rhs. 1925, Min. d. Inn., F. A. Kap. 1 Tit. 1):
Bd. 401, Nr. 982 unter IIIn 4. — Verwendung des amtlichen Reichswappens zur Kenntlichmachung des Sitzes von Reichsbehörden an den betreffenden Gebäuden.
Bd. 388, 146. Sitz. S. 5099B
. — Angenommen.
Beantwortung der Reichsregierung: Bd. 412, Nr. 2821, S. 8.
Bitte zitieren Sie diese Seite als http://www.reichstagsprotokolle.de/Sach_bsb00000080_001180