Rentenbank
Rentenbank
1. Gesetzentw. zur Änderung des Gesetzes über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen: Bd. 448, Nr. 310
Anlagen:
1. Vertrag vom 27. Juni 1930 zwischen dem Deutschen Reiche, der Reichsbank und der Deutschen Rentenbank zur Ausführung des Gesetzes über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen vom 30. August 1924 (Liquidierungsgesetz): S. 6
2. Vertrag vom 31. März — 4. April 1930 zwischen dem Deutschen Reiche, der Reichsbank, der Deutschen Rentenbank und der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt zur Ausführung des Gesetzes über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen vom 30. August 1924 in der Fassung des Gesetzes vom ..............: S. 7
Zurückgezogen mit Schreiben des Reichswirtschaftsministers vom 1. 12. 1930 (Erledigt durch Punkt 2)
2. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen. Vom 1. Dezember 1930 (RGBl. I S. 517) (Sechster Teil, Kap. III): Bd. 448, Nr. 325. — Siehe »Ausnahmezustand«unter A 3
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