Friedensvertrag von Versailles
Friedensvertrag von Versailles
Reparationen
Antr. Torgler, Dr. Neubauer (Berlin) u. Gen.: Bd. 454, Nr. 47. — Betr. 1. Nichtdurchführung des im Einverständnis mit Hitler abgeschlossenen neuen Tributvertrages von Lausanne; — 2. Nichtigerklärung des Young-Plans und aller darauf basierenden Gesetze (Reichsbahngesetz, Reichsbankgesetz usw.); — 3. sofortige Einstellung der Zinsleistungen für die Dawes- und Young-Anleihe und der Zahlungen aus weiteren politischen Verträgen (Zahlungen an die Vereinigten Staaten, Deutsch-Belgisches Markabkommen); — 4. Verbot der verschleierten Reparationszahlungen in der Form des Zinsendienstes für sogenannte private Auslandanleihen durch besonderes Reichsgesetz und Verwendung der dadurch frei werdenden Beträge für Zwecke der Beschaffung tarifmäßig bezahlter Arbeit und für die Erhöhung der Unterstützungssätze der Arbeitslosen, Kriegsopfer, Sozialrentner und sonstigen Unterstützungsempfänger
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