Bankwesen
Bankwesen. — Siehe auch »Reichsbank« und »Spar- und Girokassen usw.«
I. Verstaatlichung der Großbanken. Bankenaufsicht
1. Antr. (Gesetzentw. über den Umbau der Wirtschaft)
Dr. Breitscheid u. Gen.: Bd. 455, Nr. 106. — § 2 Ziffer 3
2. Antr. (Gesetzentw. über Bankenverstaatlichung, Bankenaufsicht und Versicherungsverstaatlichung)
Dr. Breitscheid u. Gen.: Bd. 455, Nr. 107
II. Subventionierung von Banken. — Vgl. auch unter III
Antr. Torgler, Dr. Neubauer u. Gen.: Bd. 455, Nr. 64. — Betr. Einstellung aller Subventionen
III. Direktorengehälter
Antr. Torgler, Dr. Neubauer u. Gen.: Bd. 455, Nr. 65. — Betr. Höchstgrenze von 7 200 ℛ ℳ für die Gehälter der Direktoren und Inhaber solcher Banken und Börseninstitute, die aus Reichs- und Staatsmitteln subventioniert wurden
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