Biersteuer
Biersteuer
Gemeindebiersteuer
Antr. Leicht, Dr. Horlacher (München) u. Gen.: Bd. 456, Nr. 296. — Betr. Ersuchen an die Reichsregierung um Abänderung der Notverordnung über Biersteuersenkung usw., vom 19. März 1932 (RGBl. I S. 135), dahin, daß die am 1. April 1933 ablaufenden Sperrfristen, betr. Neueinführung der Gemeindebiersteuer sowie betr. Erhöhung der Gemeindebiersteuer, vorerst bis auf weiteres verlängert werden und den Gemeinden eine dem Rechnungsjahr 1932 entsprechende Entschädigung gewährt wird
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