Milch
Milch
I. Erzeugung, Verbrauch, Verkehr mit Milch. Molkereiwirtschaft (Butter und Käse)
1. Antr. Torgler, Hoernle, Putz u. Gen.: Bd. 455, Nr. 70. — Betr. Außerkraftsetzung des Milchgesetzes vom 31. Juli 1932, insbesondere des § 38; den werktätigen Landwirten darf über die gesundheitspolizeiliche Kontrolle und die Bestimmungen der Nahrungsmittelaufsicht hinaus keinerlei Vorschrift über Absatz und Preis ihrer Milch gemacht werden
2. Antr. Leicht, Dr. Horlacher (München) u. Gen.: Bd. 456, Nr. 299 unter 2. — Betr. Hilfeleistung für die schwer darniederliegende Käserei-Wirtschaft durch gesetzliche Maßnahmen, insbesondere auch Festsetzung von Fettgehaltsgrenzen bei den einzelnen Käsesorten
II. Schutz der heimischen Milch- und Molkereiwirtschaft gegen die Konkurrenz des Auslandes — siehe »Handelspolitik usw.« unter A 2 und 3 (Bd. 456, Nr. 235 unter 5 und 298), »Landwirtschaft« unter IX 2 und 6 (Bd. 455, Nr. 100, Bd. 456, Nr. 299) und »Margarine« unter 1 (Bd. 455, Nr. 229)
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