Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Rechnungswesen



Rechnungswesen (Rechnungslegung, Rechnungsprüfung)

A. Allgemeines

1. Entschl. d. 5. Aussch.: Bd. 456, Nr. 288 unter 3. — Betr. a) Ersuchen an die Reichsregierung, bei der Aufstellung und Ausführung von Reichshaushaltsplänen den Feststellungen und Bemerkungen des 5. Ausschusses (nachgewiesen unten im Abschnitt B unter II) Rechnung zu tragen; — b) Ersuchen an den Rechnungshof des Deutschen Reiches, bei der Rechnungsprüfung insbesondere zu beachten, daß die Feststellungen und Bemerkungen des 5. Ausschusses berücksichtigt werden

2. Entschl. d. 5. Aussch.: Bd. 456, Nr. 289 unter 2. — Betr. a) Ersuchen an die Reichsregierung, bei der Aufstellung und Durchführung von Haushaltsplänen die Feststellungen und Bemerkungen des 5. Ausschusses (nachgewiesen unten im Abschnitt B unter I 2) zu beachten; — b) Ersuchen an den Reichsminister der Finanzen im besonderen, bei der Durchführung der Haushaltspläne und der Aufstellung der Haushaltsrechnungen darauf zu achten, daß den Feststellungen und Bemerkungen des 5. Ausschusses Rechnung getragen wird; — c) Ersuchen an den Rechnungshof des Deutschen Reichs, bei der Rechnungsprüfung die Feststellungen und Bemerkungen des 5. Ausschusses zu berücksichtigen

B. Rechnungslegung im einzelnen

I. Reichshaushaltsrechnungen

1. Antr. Dr. Breitscheid u. Gen.: Bd. 455, Nr. 160. — Betr. unverzügliche Vorlegung der vollständigen Haushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1931

2. Reichshaushaltsrechnung 1930 (Drucksache Nr. 1118 der V. Wahlperiode 1930): Bd. 455, Nr. 180 unter II

Auf Grund des Art. 48a Abs. 1 der Geschäftsordnung dem 5. Aussch. überwiesen

Mdl. Ber. d. 5. Aussch.: Bd. 456, Nr. 289 unter 1. — Wiedervorlegung des mdl. Ber. d. 5. Aussch. über die Reichshaushaltsrechnung 1930, Bd. 453, Nr. 1457 der Drucksachen der V. Wahlperiode 1930 unter Voranstellung eines Ergänzungsberichtes

Anlagen:

1. Begründung: S. 2

2. Ergänzungsbericht: S. 3

Der Ausschußantrag geht dahin:

a) vorbehaltlich der späteren Beschlußfassung über die Bemerkungen des Rechnungshofs und der Entlastung die in der Anlage I zur Reichshaushaltsrechnung zusammengestellten und begründeten Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßigen Ausgaben

zu genehmigen,

soweit nicht in den nachstehenden Feststellungen und Bemerkungen der 5. Ausschuß (Reichshaushalt) es wegen Verletzung der Vorschriften des § 33 RHO. abgelehnt hat, die Erteilung der Genehmigung zu beantragen Die Genehmigung ist nicht beantragt worden: a) für die Bezüge eines Gesandten in Tirana gegenüber den Bezügen eines Konsuls für die Monate August bis November 1930, b) für eine überplanmäßige Ausgabe von 11 021 ℛ ℳ für den Erwerb eines Grundstückes für das Konsulat in Monrovia und für eine überplanmäßige Ausgabe von 79 961 ℛ ℳ für die Errichtung von Gebäuden für die Botschaft in Ankara, c) für eine außerplanmäßige Ausgabe von 496 000 ℛ ℳ zur Aufklärung der Bevölkerung über die Absichten und Ziele der Reichsregierung,

b) von den in den Anlagen II bis IV zur Reichshaushaltsrechnung nachgewiesenen

Beträgen, die in den einzelnen Verwaltungszweigen auf Grund gesetzlicher Vorschriften, gesetzlicher Ermächtigung oder eines Beschlusses der Reichsregierung niedergeschlagen worden sind (Anlage II), überplanmäßigen und außerplanmäßigen Haushaltseinnahmen aus der Veräußerung reichseigner Sachen oder Rechte (Anlage III), Gegenständen, die nach § 65, Abs. 2 Satz 1 RHO. mit Zustimmung des Reichsministers der Finanzen von einer anderen Reichsbehörde unentgeltlich übernommen worden sind (Anlage IV),

Kenntnis zu nehmen,

c) die Veräußerung derjenigen in der Anlage III aufgeführten reichseigenen Sachen oder Rechte, zu deren Veräußerung die vorherige Zustimmung des Reichstags nach § 47 RHO. erforderlich gewesen wäre, aber aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen nicht eingeholt worden ist, zu genehmigen

Entschließung: Bd. 456, Nr. 289 unter 2

3. Reichshaushaltsrechnung 1931: Bd. 456, Nr. 270 — Beilagen zum Vorbericht:

1. Netto-Abschlußergebnis des ordentlichen Haushalts für 1931: S. XV

2. Übersicht über die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben im Jahre 1931 nach Sachgruppen geordnet: S. XVII

Anlagen zu Rechnungen über die Einzelpläne:

1. Zur Rechnung über den Haushalt des Reichswirtschaftsministeriums:

Übersicht über die Verteilung der Gesamtausgaben des Statistischen Reichsamts auf die einzelnen Statistiken: S. 154

2. Zur Rechnung über den Haushalt des. Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:

a) Übersicht über das Sondervermögen aus den Überschüssen der Reichsgetreidestelle: S. 336

b) Nachweisung über die den Darlehnsnehmern auferlegten Bedingungen: S. 337

3. Zur Rechnung über den Haushalt für Versorgung und Ruhegehälter:

Zusammenstellung der im Geschäftsbereich des Reichsarbeitsministeriums außerhalb des Einzelplans XII (Haushalt für Versorgung und Ruhegehälter) bestehenden Sondervermögen. Einnahmen und Ausgaben für die Zeit vom 1. April 1931 bis zum 31. März 1932: S. 390

4. Zur Rechnung über den Haushalt der Reichsschuld:

Erläuterung der dem Tilgungsfonds für die Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs zugeflossenen Beträge: S. 410

Anlagen zur Reichshaushaltsrechnung (Zweiter Band):

I. Begründung der überplanmäßigen Haushaltsausgaben, der Haushaltsvorgriffe und der außerplanmäßigen Haushaltsausgaben: S. 495

II. Nachweisung über den Gesamtbetrag der in den einzelnen Verwaltungszweigen auf Grund gesetzlicher Vorschriften, gesetzlicher Ermächtigung oder eines Beschlusses der Reichsregierung niedergeschlagenen Beträge (§ 79 RHO.): S. 542

III. Nachweisung der überplanmäßigen und außerplan mäßigen Haushaltseinnahmen aus der Veräußerung reichseigener Sachen oder Rechte (§ 79 RHO.): S. 544

IV. Nachweisung der Gegenstände, die nach § 65 Abs. 2 Satz 1 RHO. mit Zustimmung des Reichsministers der Finanzen von einer anderen Reichsbehörde unentgeltlich übernommen worden sind (§ 79 Abs. 1 Nr. 3 RHO.): S. 547

V. Übersicht aus dem deutschen Münzwesen: S. 550

VI. Übersicht über die zur vorübergehenden Verstärkung der ordentlichen Betriebsmittel der Reichshauptkasse veräußerten Reichswechsel (§ 6 des Reichshaushaltsgesetzes vom 30. März 1931, RGBl. II S. 92): S. 551

Auf Grund des Art. 48 a Abs. 1 der Geschäftsordnung dem 5. Aussch. überwiesen

II. Denkschriften und Bemerkungen des Rechnungshofs

Denkschriften und Bemerkungen des Rechnungshofs zu den Reichshaushaltsrechnungen 1927, 1928 und 1929 (Drucksachen Nr. 1587 der IV. Wahlperiode 1928 und Nr. 688 und 1302 der V. Wahlperiode 1930)

sowie

Nachträge des Rechnungshofs zu den Denkschriften und Bemerkungen zu den Reichshaushaltsrechnungen 1927 und 1928 (Drucksachen Nr. 2080 der IV. Wahlperiode 1928 und Nr. 1067 der V. Wahlperiode 1930): Bd. 455, Nr. 180 unter I Auf Grund des Art. 48a Abs. 1 der Geschäftsordnung dem 5. Aussch. überwiesen

Mdl. Ber. d. 5. Aussch.: Bd. 456, Nr. 288 unter 1 und 2

Anlagen:

1. Feststellungen und Bemerkungen des Rechnungsunterausschusses des 5. Ausschusses (Reichshaushalt) zu den Denkschriften und Bemerkungen des Rechnungshofs des Deutschen Reichs zu den Reichshaushaltsrechnungen 1927, 1928 und 1929: S. 3 — und zwar

Übersicht der Prüfungsarbeiten: S. 3

I. Allgemeine Feststellungen und Bemerkungen: S. 4

II. Feststellungen und Bemerkungen zu den einzelnen Haushalten: S. 7

2. Zusammenstellung der Bemerkungen des Rechnungshofs des Deutschen Reichs zu den Reichshaushaltsrechnungen 1927, 1928 und 1929, nach denen bei richtiger Buchung über- oder außerplanmäßige Ausgaben entstanden wären oder sich erhöht hätten, bereits genehmigte über- oder außerplan mäßige Ausgaben sich verringert hätten, der Rechnungshof zu bereits genehmigten über- oder außerplanmäßigen Ausgaben das Vorliegen eines unabweisbaren Bedürfnisses im Sinne des § 33 RHO. nicht anerkennt: S. 9

Der Ausschuß beantragt:

1. Erteilung der Entlastung wegen der Reichshaushaltsrechnungen 1927, 1928 und 1929 gemäß § 108 RHO. — mit Ausnahme derjenigen Angelegenheiten und Beträge, für die vom Rechnungshof ein Vorbehalt gemacht ist (§ 107 Abs. 4 RHO.) — (wobei die Entlastung gleichzeitig als erteilt gilt für diejenigen Angelegenheiten und Beträge, für die der Rechnungshof zu einer früheren Reichshaushaltsrechnung einen Vorbehalt gemacht hat, soweit der Rechnungshof den Vorbehalt aufgehoben oder an seiner Stelle eine Bemerkung aufgestellt hat und der 5. Ausschuß es in seinen Feststellungen und Bemerkungen nicht abgelehnt hat, die Erteilung der Entlastung zu beantragen)

2. im übrigen auf Erledigterklärung der Bemerkungen des Rechnungshofs

Entschließung: Bd. 456, Nr. 288 unter 3

III. Rechnungen der Oberrechnungskammerkasse

Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs des Deutschen Reichs für die Rechnungsjahre 1928, 1929 und 1930: Bd. 456, Nr. 237

Auf Grund des Art. 48 a Abs. 1 der Geschäftsordnung dem 5. Aussch. überwiesen



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