Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Berufs- und Betriebszählung



Berufs- und Betriebszählung.

1. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Vornahme einer Berufs- und Betriebszählung im Jahre 1907: Anl.Bd. 239 Nr. 50.

Erste Beratung: Bd. 227, 10. Sitz. S. 254B.

Mündlicher Bericht der 6. Kommission: Anl.Bd. 240 Nr. 215 und Zu Nr. 215. — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Stresemann (bezw. in dessen Vertretung Abgeordneter Dr. Dröscher).

Zweite Beratung: Antr.: Anl.Bd. 240 Nr. 223, Anl.Bd. 240 Nr. 227.

Bd. 227, 20. Sitz. S. 536A.

Dritte Beratung: Antr.: Anl.Bd. 240 Nr. 231.

Bd. 227, 21. Sitz. S. 565D.

Zusammenstellung nach den Beschlüssen in III. Beratung: Anl.Bd. 240 Nr. 233.

Gesamtabstimmung: Bd. 227, 22. Sitz. S. 593D.

Gesetz v. 25. 3. 1907 (RGB. S. 87).

Resolutionen:

1. Der 6. Kommission:

a) den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, Vorkehrungen zu treffen, daß für die Folge die Berufs- und Betriebszählung nach Ablauf von höchstens zehn Jahren vorgenommen werde,

b) den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, in dem Gewerbeformular und Gewerbebogen die Angabe des Lebensalters zu unterscheiden zwischen solchen, welche weniger als 14 Jahre und solchen, welche 14 bis 16 Jahre alt sind,

c) den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, Erhebungen über die Eigentumsverteilung der land- und forstwirtschaftlich benutzten Bodenfläche im Deutschen Reiche unter Berücksichtigung der Art der Bewirtschaftung, der Zahl und Größe der Betriebe usw. zu veranstalten: Anl.Bd. 240 Nr. 215.

2. Albrecht u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, bei der Berufs- und Betriebszählung im Jahre 1907 folgendes feststellen zu lassen:

a) bei der Berufszählung:

ob die Befragten eine fachgemäße Ausbildung durchgemacht haben und in welchem Berufe;

b) bei der landwirtschaftlichen Betriebszählung:

wer Eigentümer der landwirtschaftlich ausgenutzten Grundstücke ist;

c) bei der gewerblichen Betriebszählung:

1. wie groß die Zahl der Arbeiter ist, die im Haushalte ihres Arbeitgebers Kost und Logis haben;

2. wie groß die Zahl der regelmäßigen Arbeitsstunden pro Woche in den gewerblichen Betrieben ist: Anl.Bd. 240 Nr. 223.

Resolution der 6. Kommission unter Ziff. a und b ohne Debatte angenommen, Ziff. c bei der Beratung mit Ziff. b der Resolution Albrecht u. Gen. verbunden: Bd. 227, 20. Sitz. S. 539B ff. — Resolution Albrecht u. Gen. unter b abgelehnt, Resolution c der 6. Kommission angenommen.

Resolution Albrecht u. Gen. unter Ziff. a: Bd. 227, 20. Sitz. S. 541A ff. Abgelehnt.

Resolution Albrecht u. Gen. unter Ziff. c: Bd. 227, 20. Sitz. S. 542B ff. Abgelehnt.

Petitionen:

Bd. 227, 20. Sitz. S. 537D, Bd. 227, 20. Sitz. S. 544A.

Bd. 227, 21. Sitz. S. 567B.

Für erledigt erklärt.

2. Voranschlag der Kosten der Berufs- und Betriebszählung 1907, siehe Beilage C zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1907, S. 69 des Etatsentwurfs.

3. Siehe auch: Bd. 228, 33. Sitz. S. 932D (landwirtschaftlich beschäftigte Personen).

4. Mehraufwendungen, Nachtragsetat für 1908 — Anl.Bd. 253 Nr. 1167: Bd. 234, 204. Sitz. S. 6849A.



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