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Reichstagsprotokolle


Glasindustrie



Glasindustrie. Siehe auch Gewerbeordnung unter B 6a.:

Bd. 227, 29. Sitz. S. 757A.

Bd. 228, 53. Sitz. S. 1650D, Bd. 228, 53. Sitz. S. 1655B, Bd. 228, 53. Sitz. S. 1656A.

Bd. 231, 111. Sitz. S. 3480C (Bundesratsverordnung wann zu erwarten?).

1. Resolutionen.

a) Zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1907. Albrecht u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen:

1. auf Grund des §120e der Gewerbeordnung eine Verordnung zu erlassen, durch welche in Glashütten geeignete Schutzvorrichtungen an den Glas- und Feuerungsöfen zu treffen sind, die der Starbildung bei den Bläsern und Schmelzern entgegenwirken, sowie durch ausreichende Ventilation (Aufstellung von Exhaustern) für die Arbeiter die Gefahr der Vergiftung durch Teerdämpfe, Kohlenoxydgase und Fluorwasserstoffsäure möglichst verhindern;

2. eine Verordnung zu erlassen, durch welche für die in der Glasindustrie beschäftigten Arbeiter die Dauer der Arbeitsschicht auf 8 Stunden des Tages beschränkt und in Glashütten die Nachtarbeit an den Glas- und Strecköfen behufs Verarbeitung der Glasmasse, sowie die Arbeit an Sonn- und Festtagen mit Ausnahme der erforderlichen Arbeiten zur Unterhaltung der Gas- und Glasöfen verboten wird; an Glas- und Strecköfen, bei denen Schichtwechsel eingeführt ist, die erste Schicht nicht vor 4 Uhr Morgens beginnt und die zweite nicht nach 10 Uhr Abends beendet wird: Anl.Bd. 240 Nr. 217:

Bd. 227, 25. Sitz. S. 661C.

Bd. 227, 26. Sitz. S. 671B, Bd. 227, 26. Sitz. S. 694A.

Bd. 227, 28. Sitz. S. 735A.

Bd. 227, 29. Sitz. S. 758A.

Bd. 227, 30. Sitz. S. 813C.

Nr. 1 angenommen, Nr. 2 abgelehnt.

b) Zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1908. Ulbrecht u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen: auf Grund von § 120e der Gewerbeordnung eine Verordnung zu erlassen, welche

1. in Glashütten geeignete Schutzvorrichtungen an den Glas- und Feuerungsöfen trifft, die den Augenschädigungen bei den Bläsern und Schmelzern entgegenwirken;

2. durch ausreichende Ventilation der Hüttenräume für die Arbeiter die Gefahr der Vergiftung durch Teerdämpfe, Kohlenoxydgase und Fluorwasserstoffsäure, sowie durch Schaffung anderer geeigneter Einrichtungen die Gefahr von Berufskrankheiten der Glasarbeiter sowie die Uebertragung ansteckender Krankheiten möglichst verhindert;

3. für die in der Glasindustrie beschäftigten Arbeiter die Dauer der Arbeitsschicht auf 8 Stunden des Tages beschränkt und in Glashütten die Nachtarbeit an den Glasöfen behufs Verarbeitung der Glasmasse und an den Strecköfen das Strecken verbietet;

4. in Glashütten das Arbeiten an Sonn- und Festtagen, mit Ausnahme der erforderlichen Unterhaltung des Feuers an den Oefen, allgemein verbietet und anordnet, daß an Glas- und Strecköfen, bei denen Schichtwechsel eingeführt ist, die erste Schicht nicht vor 4 Uhr Morgens beginnen und die zweite nicht nach 10 Uhr Abends enden darf: Anl.Bd. 244 Nr. 541.

Bd. 231, 119. Sitz. S. 3739A ff., Bd. 231, 119. Sitz. S. 3758D.

Angenommen.

c) Zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1909. Ulbrecht u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen: auf Grund von § 120e der Gewerbeordnung eine Verordnung zu erlassen, welche

1. bis 3. wie bei b) unter 1. bis 3.;

4. in Glashütten das Arbeiten an Sonn- und Festtagen, mit Ausnahme der erforderlichen Unterhaltung des Feuers an den Oefen, allgemein verbietet und anordnet, daß an Wochentagen die Arbeit an Glas- und Strecköfen, bei denen Schichtwechsel eingeführt ist, die erste Schicht nicht vor 4 Uhr Morgens beginnen und die zweite nicht nach 10 Uhr Abends enden darf: Anl.Bd. 253 Nr. 1147,

dazu Ab.Antr. Dr. Schaedler, Dr. Hitze, Trimborn u. Gen.: In der Resolution Albrecht u. Gen. (Anl.Bd. 253 Nr. 1147) die Nrn. 3 und 4 zu streichen und statt dessen zu sagen:

auf Grund von § 120e der Gewerbeordnung eine Verordnung zu erlassen, welche

"3. für die in der Glasindustrie beschäftigten Arbeiter die Arbeitszeit den besonderen Verhältnissen entsprechend regelt und die Nacht- und Sonntagsarbeit tunlichst einschränkt": Anl.Bd. 253 Nr. 1172:

Bd. 234, 198. Sitz. S. 6668C, Bd. 234, 198. Sitz. S. 6681A.

Bd. 234, 199. Sitz. S. 6709C, Bd. 234, 199. Sitz. S. 6721B.

Bd. 234, 200. Sitz. S. 6734B, Bd. 234, 200. Sitz. S. 6757A.

Bd. 234, 202. Sitz. S. 6799D.

Bd. 234, 203. Sitz. S. 6845C.

Zu Ziffer 1 und 2: Angenommen: Bd. 234, S. 6846A.

Zu Ziffer 3 und 4: Abgelehnt. — Antrag Dr. Schaedler u. Gen.: Angenommen (Bd. 234, S. 6846A).

2. Einzelnes.

Unfallgefahr, Gesundheitsverhältnisse (Augenkrankheiten, Krankheiten der Bläser), Arbeitszeiten, Sonntagsruhe usw., Nachtarbeit:

Bd. 234, 200. Sitz. S. 6757B.

Bd. 234, 202. Sitz. S. 6799D ff.

Lohnverhältnisse; Tafelglasarbeiter usw.: Bd. 234, 202. Sitz. S. 6802C, Bd. 234, 202. Sitz. S. 6814B.

Arbeiterinnen-, Kinderbeschäftigung: Bd. 234, 202. Sitz. S. 6799C, Bd. 234, 202. Sitz. S. 6801A.

Fabrikantenschutzverband, rheinische Glashütte Köln-Ehrenfeld, Maßregelung von Arbeitern, sogenannte Entlassungsscheine: Bd. 234, 202. Sitz. S. 6798C.

Organisation der Arbeiter, Beiträge, "Arbeitergroschen": Bd. 234, 202. Sitz. S. 6803A.



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