Rechnungshof
Rechnungshof.
1. Etat für den R. siehe Etatswesen unter IV, V, VI, Spezialberatung O.
Etatsüberschreitungen des R., Gründe: Bd. 235, 212. Sitz. S. 7124B.
Beamte, Heranziehung erstklassiger Kräfte, Arbeitszeit usw.: Bd. 235, 212. Sitz. S. 7123B ff., Bd. 235, 212. Sitz. S. 7124A, Bd. 235, 212. Sitz. S. 7125D.
2. Prüfung der Rechnungen.
Sachlichkeit, Behandlung etatsrechtlicher Fragen, Aufstellung von Grundsätzen in Verbindung mit dem Reichsschatzamt (Mitteilung solcher Grundsätze usw. an den Reichstag): Bd. 235, 212. Sitz. S. 7124B ff., Bd. 235, 212. Sitz. S. 7126A, Bd. 235, 212. Sitz. S. 7126C.
Vereinfachung des Schreibwerks, der Rechnungslegung; Stichproben; Abänderung des § 11 des Oberrechnungskammergesetzes vom 27. März 1872: Bd. 235, 212. Sitz. S. 7122D ff., Bd. 235, 212. Sitz. S. 7124D, Bd. 235, 212. Sitz. S. 7126B.
Siehe auch Rechnungswesen.
Prüfung der Rechnungen auf die Wirtschaftlichkeit der Ausgaben hin, Verlegung der Oberkontrolle in die Lokalinstanzen: Bd. 235, 212. Sitz. S. 7123A, Bd. 235, 212. Sitz. S. 7125B.
Sendung von Beamten des R. an die einzelnen Lokalinstanzen: Bd. 235, 225. Sitz. S. 7515A.
3. Schaffung eines eigenen R. für das Deutsche Reich; Richtlinien für den Ausbau des Institus, kaufmännischer Geist: Bd. 235, 212. Sitz. S. 7122C ff.
ResolutionDr. Görcke u. Gen. zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Kontrolle des Reichshaushalts usw. für das Rechnungsjahr 1908: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, noch im Laufe der gegenwärtigen Session
a) einen Gesetzentwurf über die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Reichs,
b) einen Gesetzentwurf, betreffend die Einrichtung und die Befugnisse des Rechnungshofs des Deutschen Reichs
dem Reichstage zur verfassungsmäßigen Beschlußfassung vorzulegen, siehe Kontrollgesetze unter 3.
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