Strafregister
Strafregister. Eintragung der Strafen jugendlicher Personen, Löschung der Strafe bei längerer tadelloser Führung usw.:
Bd. 230, 106. Sitz. S. 3305D.
Bd. 230, 107. Sitz. S. 3335D.
Bd. 234, 187. Sitz. S. 6359A.
Petitionen, betreffend Führung des Strafregisters usw. siehe Strafprozeß unter 1b.
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