Branntwein
Branntwein. — Siehe auch Alkohol.
Ausschänken, Kleinhandel an Sonn- und Festtagen usw., — Antrag Brandys u. Gen.: Den Reichskanzler zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, betreffend die Untersagung des Ausschänkens von Branntwein und des Kleinhandels mit Branntwein und Spiritus an Sonn- und Festtagen sowie von 5 Uhr Abends an vorangehenden Werktagen: Bd. 271, Nr. 124. — Unerledigt.
Herstellung von Edelbranntweinen, Kirschwasser usw., Mischungen und Fälschungen, Notwendigkeit einer reichsgesetzlichen Regelung der Nahrungsmittelkontrolle, des Begriffs der Fälschung usw.: Bd. 265, 151. Sitz. S. 5634C ff.
Bitte zitieren Sie diese Seite als http://www.reichstagsprotokolle.de/Sach_bsb00003335_000195