Celluloidindustrie
Celluloidindustrie.
ResolutionDr. Freiherr v. Hertling u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1911: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß durch Bundesratsverordnung (§§ 16, 120 e der G.-O.) die Arbeiter in Celluloidwarenfabriken gegen die Gefahren für Leben und Gesundheit insbesondere gegen Brandgefahr — tunlichst geschützt werden: Bd. 278 Nr. 792.
Bd. 265, 151. Sitz. S. 5638C.
Angenommen.
Petitionen, betreffend die Arbeitsverhältnisse in der C. 119. Bericht der Petitionskommission: Bd. 281. — Berichterstatter: Abgeordneter Giesberts. — Antrag der Kommission: die Petition II Nr. 1129, soweit sie eine Bundesratsverordnung für die C. verlangt,
dem Herrn Reichskanzler zur Berücksichtigung, alle anderen Punkte derselben sowie die Petition II Nr. 3316
dem Herrn Reichskanzler als Material zu überweisen. Bd. 268, 190. Sitz. S. 7363C. — (Annahme der Anträge der Kommission.)
Hausindustrie, Verbot, Feuergefahren: Bd. 259, 37. Sitz. S. 1321A.
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