Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Werkspensionskassen



Werkspensionskassen.

1. Antrag Albrecht u. Gen.: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Verhältnisse der für Hütten- und Walzwerke nebst zugehörigen Betrieben, für Konstruktionswerkstätten, Maschinenfabriken, Textilfabriken und andere industrielle Etablissements errichteten Pensionskassen unter Beobachtung folgender Grundsätze für das ganze Reich einheitlich geregelt werden:

1. Festsetzung einer Maximalgrenze der Eintrittsgelder und Beiträge. Die Beiträge der Wertsbesitzer haben mindestens 50 Prozent zu betragen;

2. Selbstverwaltung der Kassen durch Vertreter der Mitgliedschaft unter Teilnahme der Werksvertretung. Doch muß die Arbeitervertretung entscheidenden Einfluß auf die Ausgestaltung der internen Kassenverhältnisse haben. Die Wahl der Arbeitervertreter hat auf Grund des geheimen, direkten Wahlrechts zu erfolgen. Das Wahlrecht ist allen aktiven, invaliden und freiwilligen Kassenmitgliedern zu erteilen. Beamte dürfen nur als Werksvertreter zugelassen werden. Durch Entlassung aus der Arbeit darf dem Arbeitervertreter das Mandat nicht verloren gehen;

3. Sicherung der erworbenen Pensionsansprüche, nach freiwilliger oder unfreiwilliger Aufgabe der Werksarbeit, durch Zahlung einer mäßigen Anerkennungsgebühr, oder freiwillige Zahlung des früheren Beitrages; im letzteren Falle entsprechende Steigerung der Pensionsansprüche Gegenseitigkeitsverhältnis der Kassen. Rückzahlung der Einzahlungen, abzüglich der Verwaltungsunkosten, an splche ausscheidenden Mitglieder, die mehr als 200 Wochen Beiträge zahlten und nicht mehr aktive oder freiwillige Mitglieder ähnlicher Kassen werden können;

4. Ausschluß der Anrechnungsfähigkeit von Unfall- oder Invalidenrenten oder Militärpensionen, sofern die Gesamtbezüge nicht den Durchschnittslohn übersteigen, den das betreffende Mitglied in den letzten 10 Jahren verdient hat: Bd. 270 Nr. 68. — Unerledigt.

2. Resolution Albrecht u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1910: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen durch welchen die Verhältnisse der für industrielle Etablissements errichteten Pensionskassen unter Beobachtung folgender Grundsätze für das ganze Reich einheitlich geregelt werden:

1.—4. gleichlautend, entsprechend dem Antrage unter 1: Bd. 273 Nr. 288.

Bd. 260, 46. Sitz. S. 1613D.

Abgelehnt.

3. Resolution Albrecht u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1911: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die Verhältnisse der für die industriellen Werke bestehenden Pensionskassen für das ganze Reich einheitlich geregelt werden: Bd. 278 Nr. 809.

Bd. 265, 143. S. 5493B.

Zurückgezogen.

Die Resolution wurde unter Bd. 279 Nr. 920 für die dritte Beratung des Etats des Reichsamts des Innern wieder aufgenommen.

Bd. 266, 162. Sitz. S. 6171D, Bd. 266, 162. Sitz. S. 6175D, Bd. 266, 162. Sitz. S. 6181B, Bd. 266, 162. Sitz. S. 6185D.

Abgelehnt.

4. Mißstände, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung, einheitliche gesetzliche Regelung:

Bd. 265, 148. Sitz. S. 5458C.

Bd. 266, 162. Sitz. S. 6171D ff., Bd. 266, 162. Sitz. S. 6173C, Bd. 266, 162. Sitz. S. 6175D, Bd. 266, 162. Sitz. S. 6181B.

Charakter der Versicherung, Zwangsversicherung, Nichtrückgabe oder Ablösung der Beiträge bei Ausscheidung der Arbeiter aus dem Betriebe, Gerichtsurteile usw.; Frage der Aufsicht seitens des Aufsichtsamts für Privatversicherung (Grundsätze, Konzessionierung von neuen Werkspensionskassen): Bd. 265, 152. Sitz. S. 5673C ff., Bd. 265, 152. Sitz. S. 5674C, Bd. 265, 152. Sitz. S. 5680A.

Privatangestelltenversicherung, Gesetzentwurf, Frage der Erhaltung der bestehenden Pensionskassen der Vereine, der Unternehmer, Umarbeitung des Entwurfs:

Bd. 265, 146. Sitz. S. 5385B.

Bd. 265, 147. Sitz. S. 5436C.

Bd. 265, 152. Sitz. S. 5673C, Bd. 265, 152. Sitz. S. 5674C.

Bd. 266, 162, Sitz. S. 6175D.

Regelung der Versicherung im Angestelltenversicherungsgesetz siehe im übrigen Versicherungswesen unter V C 35.

Kasse der Böningerschen Spinnerei in Duisburg, Brand der Spinnerei, Schädigungen der Arbeiter: Bd. 266, 162. Sitz. S. 6172B.



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