Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Arbeiterschutz, internationaler



Arbeiterschutz, internationaler.

1. Internationale Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz, Unterstützung durch das Reichsamt des Innern; Tagungen in Basel, London, Zürich, Teilnahme von Vertretern des Gesundheitsamtes usw.:

Bd. 283, 15. Sitz. S. 303B.

Bd. 287, 99. Sitz. S. 3318A ff.

2. Anfrage Nr. 77, Mumm. Auf der ersten internationalen Arbeiterschutzkonferenz im Jahre 1890 stimmte das Deutsche Reich mit sieben anderen Staaten dafür, "daß den jungen Männern von 16 bis 18 Jahren Schutz gewährt werde in betreff

a) eines Maximalarbeitstages,

b) der Nachtarbeit,

c) der Sonntagsarbeit,

d) ihrer Verwendung bei besonders ungesunden oder gefährlichen Arbeiten".

Welche Schritte sind seither zu internationaler und zu nationaler Durchführung eines besonderen Schutzes für Arbeiter und Arbeiterinnen von 16 bis 18 Jahren geschehen? Bd. 302 Nr. 1093.

Schriftliche Antwort: Bd. 302 Nr. 1169.

3. Internationale Konferenz (Berner Konferenz) im Herbst 1913, Verbot der Nachtarbeit für Arbeiterinnen und für Arbeiter bis zum 16. bezw. 18. Lebensjahr, Einführung des Zehnstundentages, Stellung der deutschen Regierung:

Bd. 291, 187. Sitz. S. 6359C.

Bd. 291, 188. Sitz. S. 6407C.

Bd. 291, 193. Sitz. S. 6590A, Bd. 291, 193. Sitz. S. 6599C.

Bd. 292, 194. Sitz. S. 6618B.

Bd. 292, 200. Sitz. S. 6796B, Bd. 292, 200. Sitz. S. 6812B ff.

Bd. 292, 201. Sitz. S. 6949A ff.

Bd. 292, 202. Sitz. S. 6871A, Bd. 292, 202. Sitz. S. 6881D.

Bd. 292, 210. Sitz. S. 7176A ff., Bd. 292, 210. Sitz. S. 7182A ff. (Textilindustie).

a) Resolution Albrecht u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern auf 1914: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, auf der internationalen Regierungskonferenz, die im Herbst 1914 in Bern tagen wird, um den Abschluß der internationalen Vereinbarungen über den Schutz der Jugendlichen und Arbeiterinnen vorzunehmen, dahin zu wirken, daß:

I. das Schutzalter für Jugendliche auf das 18. Lebensjahr ausgedehnt wird;

II. die Nachtarbeit für Jugendliche bis zum 18. Jahre verboten wird, ohne Rücksicht auf die Größe oder Art des Betriebs;

III. die Ausnahmebestimmungen, wie sie der bisherige Entwurf der internationalen Vereinbarungen für die Glasindustrie, die Walz- und Hammerwerke vorsieht, beseitigt werden;

IV. für Arbeiterinnen und Jugendliche der Zehnstundentag als Maximum der Arbeitszeit festgesetzt wird;

V. für Arbeiterinnen und Jugendliche mit Innehaltung einer Uebergangsfrist Vereinbarungen über eine weitere Herabsetzung der Arbeitszeit erstrebt werden;

VI. diese Vergünstigungen allen Jugendlichen und Arbeiterinnen zuteil wird, ohne Rücksicht auf Größe oder Art des Betriebs;

VII. die Ausnahmen für eine Ueberschreitung der Arbeitszeit weitere Begrenzung erfahren, als im Entwurf der Vereinbarungen in Artikel 3 und 4 in Aussicht genommen ist: Bd. 303 Nr. 1274.

Bd. 291, 193. Sitz. S. 6590B.

Bd. 293, 216. Sitz. S. 7386D.

Abgelehnt.

b) ResolutionDr. Graf v. Posadowsky-Wehner zum Etat des Reichsamt des Innern für 1914: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, auf der nächsten internationalen Konferenz von Bern dafür einzutreten, daß, vorbehaltlich von Ausnahmen im technischen Interesse einzelner Industrien die Nachtarbeit für Jugendliche unter achtzehn Jahren verboten wird: Bd. 303 Nr. 1354. Bd. 292, 210. Sitz. S. 7176A, Bd. 292, 210. Sitz. S. 7182A, Bd. 292, 210. Sitz. S. 7197A.

Angenommen.

4. Regelung internationaler sozialer Fragen bei Abschluß von Handelsverträgen:

Bd. 283, 17. Sitz. S. 399A.

Bd. 283, 19. Sitz. S. 445A.

Bd. 283, 24. Sitz. S. 582B, Bd. 283, 24. Sitz. S. 583B, Bd. 283, 24. Sitz. S. 584C.



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