Arbeitsgerichte
Arbeitsgerichte.Antrag Albrecht u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach für alle gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Personen, soweit sie nicht dem Gewerbegericht oder Kaufmannsgericht unterstehen, bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag ein Arbeitsgericht zuständig ist, das im organisatorischen Aufbau den Gewerbegerichten entspricht und je nach Bedarf besondere Kammern und Abteilungen für größere Berufsgruppen enthält: Bd. 298 Nr. 156. — Unerledigt.
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