Arbeitskammern, Arbeitsämter, Reichsarbeitsamt
Arbeitskammern, Arbeitsämter, Reichsarbeitsamt.
1. AntragDr. Schaedler u. Gen.:
A. die verbündeten Regierungen zu ersuchen:
I. dem nachstehenden Gesetzentwurf ihre verfassungsmäßige Zustimmung zu geben:
Entwurf eines Arbeitskammergesetzes (folgt Wortlaut des Entwurfs, §§ 1 bis 54);
II. tunlichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen auch für die Angestellten im Handelsgewerbe eine Standesvertretung nach Vorbild der Arbeitskammern eingeführt wird;
B. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß für die in den Reichs- und Staatsbetrieben beschäftigten Personen, soweit sie in die unter I und II aufgeführten Kammern nicht aufgenommen werden, Ausschüsse errichtet und diese in der Weise organisch ausgebaut werden, daß
a) ihnen das Recht auf Verhandlungen auch bezüglich Lohn und Arbeitszeit usw. gewährt wird,
b) die Mitglieder für die Dauer ihrer Wahlperiode tunlichst gegen Kündigung oder Entlassung geschützt werden: Bd. 298 Nr. 109.
Erwähnt: Bd. 283, 17. Sitz. S. 398B.
Unerledigt.
2. Antrag Mumm u. Gen., Entwurf eines Arbeitskammergesetzes (folgt Wortlaut): Bd. 298 Nr. 144. — Unerledigt.
3. Antrag Brandys (Oppeln) u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag tunlichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, kraft dessen ein Reichsarbeitsamt, Arbeitsämter und Arbeitskammern geschaffen werden zwecks Erhebungen über die Lohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse des Arbeiterstandes, Kontrolle über die Ausführung der Arbeiterschutzbestimmungen und friedlicher Beilegung der aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Streitigkeiten zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern: Bd. 298 Nr. 188. — Unerledigt.
4. Resolution Brandys (Oppeln) zum Etat des Reichsamts des Innern für 1912, gleichlautend dem Antrag unter 3: Bd. 298 Nr. 261.
Bd. 285, 69. Sitz. S. 2289D (von der Tagesordnung abgesetzt.)
Bd. 287, 95. Sitz. S. 3127A.
Angenommen.
5. Antrag Bassermann u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen ein Reichseinigungsamt als öffentlichrechtliche, ständige Einrichtung geschaffen wird, dem die Aufgabe obliegt, Streitigkeiten über das Arbeitsverhältnis zu verhindern und zu schlichten: Bd. 298 Nr. 96. — Unerledigt.
6. Frage der gesetzlichen Einrichtung von Arbeitskammern, Neueinbringung des Gesetzes; Arbeitersekretäre als Vertreter der Arbeiter in den Arbeitskammern:
Bd. 283, 6. Sitz. S. 53A.
Bd. 283, 7. Sitz. S. 78A.
Bd. 283, 17. Sitz. S. 398B.
Bd. 283, 19. Sitz. S. 439A.
Bd. 283, 21. Sitz. S. 505B.
Bd. 283, 28. Sitz. S. 725B.
Bd. 287, 92. Sitz. S. 3015C.
Frage der gesetzlichen Einrichtung von Arbeitskammern, Arbeitskammern, Reichsarbeitsamt, Einrichtung, — Forderung der Sozialdemokratie: Bd. 290, 152. Sitz. S. 5251D.
7. Arbeitskammern für technische Angestellte und Handlungsgehilfen:
Bd. 283, 17. Sitz. S. 397D.
Bd. 283, 20. Sitz. S. 482B.
8. Siehe auch Reichseinigungsamt.
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