Strafaufschub
Strafaufschub. Verfügung des preußischen Justizministers, betreffend die Erweiterung der Kompetenz der Staatsanwaltschaften und der Amtsrichter in Schöffensachen, hinsichtlich des Aufschubs bei Freiheitsstrafen und Geldstrafen usw.: Bd. 284, 40. Sitz. S. 1209C.
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