Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Straßenbahnen, Arbeitsverhältnisse



Straßenbahnen, Arbeitsverhältnisse.

1. Antrag Albrecht u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die Rechts- und Arbeitsverhältnisse der Straßenbahner dadurch möglichst bald zu regeln, daß diese Verkehrsbediensteten der Gewerbeordnung unterstellt werden. Im einzelnen wird für diese Regelung mindestens gefordert:

1. der tägliche Achtstundendienst,

2. eine regelmäßige 36 stündige Ruhezeit in der Woche,

3. freies Koalitionsrecht und

4. staatliche Gewerbeaufsicht

für das gesamte Fahrpersonal der Straßenbahnen: Bd. 298 Nr. 99. — Unerledigt.

2. Resolution Albrecht u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1912, gleichlautend dem Antrag unter 1: Bd. 298 Nr. 207.

Bd. 285, 69. Sitz. S. 2289D (von der Tagesordnung abgesetzt).

Bd. 287, 95. Sitz. S. 3130D.

Abgelehnt.

3. ResolutionDr. Schaedler u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1912: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, einen wirksameren Schutz der im Betriebe der Straßenbahnen beschäftigten Personen insbesondere durch Regelung der Arbeitszeit, Sicherung der Sonntagsruhe, Einführung von Arbeiterausschüssen, Beschränkung der Strafen usw., tunlichst unter Ausdehnung der Gewerbeordnung auf die Straßenbahnen, baldigst in die Wege zu leiten: Bd. 298 Nr. 236.

Bd. 284, 30. Sitz. S. 817C.

Bd. 285, 69. Sitz. S. 2289D (von der Tagesordnung abgesetzt).

Bd. 287, 95. Sitz. S. 3131A.

Angenommen.

4. Resolution Brandys (Oppeln) u. Gen. zum Etat für das Reichsamt des Innern für 1912: Den Reichskanzler um Vorlage eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, kraft dessen die auf Klein- und Straßenbahnen beschäftigten Personen geregelte Arbeitszeit, gesicherte Sonntagsruhe, Arbeiterausschüsse sowie Regelung des Strafwesens erlangen: Bd. 298 Nr. 273.

Bd. 285, 69. Sitz. S. 2289D (von der Tagesordnung abgesetzt).

Bd. 287, 95. Sitz. S. 3131A.

Angenommen.

5. Anfrage Nr. 138 — Dr. Quarck (Frankfurt), Schumann (Forst): Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß eine den mehrfach ausgesprochenen Wünschen des Reichstags widersprechende und einseitige Regelung der Arbeitsverhältnisse der Straßenbahner, bei der außerdem lediglich die Unternehmer, nicht aber die Angestellten zur Vorberatung zugezogen wurden, vor kurzem mit Gültigkeit vom 1. April 1914 ab für Preußen allein vorgenommen worden ist? (Vergl. Nachtrag zur Ausführungsanweisung vom 13. August 1898 zu dem Gesetz über die Kleinbahnen vom 28. Juli 1892, sowie 2. Nachtrag zu den Bau- und Betriebsvorschriften für Straßenbahnen mit Maschinenbetrieb vom 26. September 1906, veröffentlicht im "Deutschen Reichsanzeiger" vom 10. Februar 1914.)

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um eine der einheitlichen Entwicklung der Straßenbahnen im Reich entsprechende einheitliche Regelung der Dienstvorschriften für Straßenbahner herbeizuführen und die Zuziehung der Angestellten und ihrer Verbände neben derjenigen der Unternehmer für die Vorberatung solcher Vorschriften zu sichern?: Bd. 304 Nr. 1430.

Beantwortet: Bd. 293, 229. Sitz. S. 7865C.

6. Arbeitsverhältnisse.

Vertragsverhältnis, hohe Arbeitszeiten, Vereinbarungen in Verträgen über die Arbeitszeit (Straßenbahn in Ingolstadt), über Lohnabzüge für Ausbildungskosten usw. bei Austritt (Große Berliner Straßenbahn); harte Bestimmungen über Bestrafungen usw.; Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung der Arbeitsverhältnisse: Bd. 284, 30. Sitz. S. 815A ff., Bd. 284, 30. Sitz. S. 817A ff., Bd. 284, 30. Sitz. S. 818C.

Vertragsverhältnis, Erhebungen (Tenkschrift) in den Straßenbahnbetrieben seitens der preußischen Eisenbahnverwaltung, Herstellung, Bemänglung, Notwendigkeit der Befragung der Angestellten; Ergebnisse der Erhebungen usw.: Bd. 284, 30. Sitz. S. 814C ff., Bd. 284, 30. Sitz. S. 816D, Bd. 284, 30. Sitz. S. 818C.

Erhebungen über Arbeitsverhältnisse, Ablehnung seitens des Beirats für Arbeiterstatistik, weil die Straßenbahnen nicht der Gewerbeordnung und der Reichsgesetzgebung unterstellt sind: Bd. 284, 30. Sitz. S. 814C, Bd. 284, 30. Sitz. S. 816C, Bd. 284, 30. Sitz. S. 817C, Bd. 284, 30. Sitz. S. 818C.



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