Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Reichstagsprotokolle


Wahlrecht, Wahlgesetz, Wahlreglement, Wahlgeheimnis, Wahlkreise, Wahlurnen



Wahlrecht, Wahlgesetz, Wahlreglement, Wahlgeheimnis, Wahlkreise, Wahlurnen.

A. Anträge, Resolutionen und Petitionen.

1. AntragDr. Ablaß u. Gen: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, baldigst eine Aenderung der für die Wahlen geltenden Bestimmungen dahin herbeizuführen, daß

1. die Vollziehung der Wahlen nur am Sonntag geschehen darf,

2. die im Deutschen Strafgesetzbuche zum Schutze des Wahlrechts getroffenen Bestimmungen erweitert werden,

3. zur Sicherung der geheimen Wahl wirksamere Vorschriften erlassen werden

a) für die Abgrenzung der Wahlbezirke,

b) für die Wahlurnen (kostenfreie Lieferung von Wahlurnen von Reichs wegen, welche so beschaffen sind, daß eine Mischung der Wahlumschläge gesichert ist): Bd. 298 Nr. 49. — Unerledigt.

2. Antrag Albrecht u. Gen.: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstag baldigst einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, durch den bestimmt wird:

1. daß die Reichstagswahlen künftig nicht innerhalb abgegrenzter Wahlkreise für je einen Abgeordneten, sondern nach dem Verhältniswahlsystem stattfinden;

2. den Frauen unter den gleichen Bedingungen das aktive und passive Wahlrecht gewährt wird wie den Männern;

3. der Wahltag entweder ein Sonntag oder ein Feiertag fein muß.

Ferner ersucht der Reichstag den Herrn Reichskanzler, auf dem Verordnungswege Anordnungen zu treffen, wonach die Wahlurnen im ganzen Reiche gleichartig gestaltet und auf Reichskosten beschafft werden: Bd. 298 Nr. 69.

Erwähnt: Bd. 283, 6. Sitz. S. 26C, Bd. 283, 6. Sitz. S. 28C (Frauen, Wahlrecht). — Unerledigt.

3. AntragDr. Ablaß u. Gen.: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zum Schutze der Minderheiten und zur Beseitigung der durch die bestehende Wahlkreiseinteilung hervorgerufenen Ungerechtigkeiten die Verhältniswahl und eine diesem Wahlverfahren entsprechende Gestaltung der Wahlkreise einführt: Bd. 298 Nr. 71. — Unerledigt.

4. Antrag Bassermann u. Gen.: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die Aenderung der geltenden Bestimmungen für die Reichstagswahlen herbeizuführen in der Richtung, daß

a) ein Termin für die Stichwahlen einheitlich für das ganze Reich festgesetzt wird,

b) die geheime Wahl gegen Beeinträchtigungen durch die Abgrenzung der Wahlbezirke und die Gestaltung der Wahlurnen gesichert wird,

c) die Ungerechtigkeiten beseitigt werden, die sich bei der bestehenden Wahlkreiseinteilung aus der Vermehrung und Verschiebung der Bevölkerung ergeben haben,

d) die Prüfung der Legitimation der Mitglieder des Reichstags einem Gerichtshofe übertragen wird, der bis zur Errichtung eines Reichsverwaltungsgerichts durch Wahlen des Reichstags aus dem Kreise der Mitglieder deutscher Gerichtshöfe gebildet wird: Bd. 298 Nr. 94. — Unerledigt.

5. AntragDr. Schaedler u. Gen.: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, zum Schutz des Wahlgeheimnisses

I. dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher im Wahlgesetz für den Deutschen Reichstag die vorsätzliche Verletzung des Wahlgeheimnisses durch Mitglieder des Wahlvorstandes mit Kriminalstrafe bedroht;

II. das Wahlreglement zu ergänzen:

1. durch die Vorschrift, es solle die Wahlurne während der Wahlhandlung geschlossen und so beschaffen sein, daß vor ihrer Entleerung eine Mischung der Wahlumschläge stattfindet,

2. durch Normativbestimmungen über die Gestaltung der Wahlurne und des Isolierraums: Bd. 298 Nr. 107. — Unerledigt.

6. Resolution Albrecht u. Gen. zum Etat für den Reichskanzler und die Reichskanzlei auf 1913: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstag baldigst einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, der für die Reichstagswahlen zum Schutze der Minderheiten und zum Zwecke der wirklichen Durchführung des gleichen Wahlrechts die Verhältniswahl und eine diesem Wahlverfahren entsprechende Gestaltung der Wahlkreise einführt: Bd. 301 Nr. 898.

Bd. 289, 141. Sitz. S. 4821B ff., Bd. 289, 141. Sitz. S. 4824C, Bd. 289, 141. Sitz. S. 4828B, Bd. 289, 141. Sitz. S. 4829D, Bd. 289, 141. Sitz. S. 4834D.

Bd. 289, 142. Sitz. S. 4838A.

Abgelehnt.

7. Petition des Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht zu Dresden-A., betreffend Gewährung des aktiven und passiven Wahlrechts zum Reichstag für Frauen. 86. Bericht der Petitionskommission: Bd. 301 Nr. 832. — Berichterstatter: Abgeordneter Schwarz (Schweinfurt).

Ab.Antr. Albrecht u. Gen., Bd. 301 Nr. 884, auf Ueberweisung zur Berücksichtigung. — Unerledigt.

Ab.Antr. Arnstadt u. Gen., Bd. 303 Nr. 1186, auf Uebergang zur Tagesordnung.

Bd. 291, 189. Sitz. S. 6463C.

Ueberweisung zur Kenntnisnahme nach dem Antrag der Kommission.

Frauenbewegung in England, Kampfesweise der Frauenrechtlerinnen: Bd. 291, 189. Sitz. S. 6466B, Bd. 291, 189. Sitz. S. 6468C, Bd. 291, 189. Sitz. S. 6474B.

Wahlrechte der Frau in anderen Staaten, in skandinavischen Ländern, in Australien, Amerika usw.: Bd. 291, 189. Sitz. S. 6467A, Bd. 291, 189. Sitz. S. 6468C, Bd. 291, 189. Sitz. S. 6473D.

8. Antrag Bassermann, Schiffer (Magdeburg), gleichlautend der nachfolgenden Resolution: Bd. 303 Nr. 1217.

9. Resolution Bassermann, Schiffer (Magdeburg) zum Etat für den Reichskanzler und die Reichskanzlei auf 1914: Den Herrn Reichskanzler um Vorlegung eines Gesetzentwurfs zum Schutze des Wahlgeheimnisses gegen amtliche und private Nachforschungen über die Ausübung eines auf Gesetz beruhenden geheimen Wahlrechts zu ersuchen (Verhinderung nachträglicher Erforschung der Wahlrechtsausübung durch Zeugenaussage usw., Einführung einer Schadensersatzpflicht): Bd. 303 Nr. 1294.

Bd. 295, 258. Sitz. S. 8922B ff., Bd. 295, 258. Sitz. S. 8924A, Bd. 295, 258. Sitz. S. 8931B, Bd. 295, 258. Sitz. S. 8931C, Bd. 295, 258. Sitz. S. 8941B.

Angenommen.

B. Einzelnes.

1. Wahlrecht, allgemeines Wahlrecht, Reform der Wahlkreiseinteilung, Einführung der Verhältniswahl:

Bd. 283, 6. Sitz. S. 48B.

Bd. 283, 7. Sitz. S. 62C, Bd. 283, 7. Sitz. S. 66C, Bd. 283, 7. Sitz. S. 67A, Bd. 283, 7. Sitz. S. 73C, Bd. 283, 7. Sitz. S. 85B ff.

Bd. 283, 8. Sitz. S. 90B, Bd. 283, 8. Sitz. S. 100B, Bd. 283, 8. Sitz. S. 105C.

Bd. 283, 9. Sitz. S. 123D, Bd. 283, 9. Sitz. S. 140C.

Bd. 283, 10. Sitz. S. 162B, Bd. 283, 10. Sitz. S. 165B.

Bd. 283, 15. Sitz. S. 332C (Frage feiner Beschränkung, Stellung Bismarcks).

Bd. 283, 16. Sitz. S. 342D.

Bd. 283, 18. Sitz. S. 410B.

Bd. 289, 141. Sitz. S. 4821B ff. (Vertretung von Handel und Industrie im Reichstag), Bd. 289, 141. Sitz. S. 4824C, Bd. 289, 141. Sitz. S. 4828B, Bd. 289, 141. Sitz. S. 4829D ff.

Bd. 290, 157. Sitz. S. 5390D.

Bd. 291, 186. Sitz. S. 6332A. Bd. 291, 188. Sitz. S. 6430B.

Bd. 295, 258. Sitz. S. 8920B.

Keine weitere Demokratisierung des Wahlrechts, Stellung des Reichskanzlers:

Bd. 283, 7. Sitz. S. 66C, Bd. 283, 7. Sitz. S. 67A, Bd. 283, 7. Sitz. S. 85B.

Bd. 283, 8. Sitz. S. 100B.

Bd. 283, 10. Sitz. S. 162B, Bd. 283, 10. Sitz. S. 165B.

Notwendigkeit eines gleichen Wahlsystems für Reich und Preußen, Antrag Kardorff 1869 im Preußischen Abgeordnetenhaus, nach welchem die in Preußen gewählten Reichstagsabgeordneten gleichzeitig den preußischen Landtag bilden sollten: Bd. 287, 93. Sitz. S. 3048A.

Abschaffung des gleichen Wahlrechts im Reiche, Stellung des Freiherrn v. Zedlitz: Bd. 287, 93. Sitz. S. 3048B.

Bismarcks Plan eines Staatsstreichs 1889/90, Beseitigung des allgemeinen Wahlrechts, Provokation der Massen: Bd. 290, 164. Sitz. S. 5580D).

Aktives und passives Wahlrecht für Soldaten in Preußen, Aufhebung 1874: Bd. 290, 165. Sitz. S. 5617B, Bd. 290, 165. Sitz. S. 5619A.

Aktives und passives Wahlrecht für Soldaten in Preußen; Siehe auch Reichsmilitärgesetz.

Wahl eines Reichsbeamten in einen einzelstaatlichen Landtag, Stellung der Postverwaltung, Gewährung von Urlaub; Annahme des Mandats unter Uebernahme der Stellvertretungskosten auf das Reich: Bd. 288, 115. Sitz. S. 3874D ff.

Wahl eines Reichsbeamten in einen einzelstaatlichen Landtag, Siehe im übrigen Beamte (Uebersicht), Post- und Telegraphenwesen (Uebersicht) und Eisenbahnen (Uebersicht).

Das Reichstagswahlrecht wurde auch besprochen bei Beratung des Gesetzentwurfs, Antrag Albrecht u. Gen., Bd. 298 Nr. 73, betreffs die Volksvertretung in den Bundesstaaten usw., siehe Verfassung unter II.

Karte der Reichstagswahlkreise, wissenschaftliche Bearbeitung und Herausgabe: Bd. 285, 57. Sitz. S. 1818C.

2. Wahlrechtsreformen in Preußen und in anderen Bundesstaaten siehe Verfassung unter II, siehe auch Preußen unter 4, Elsaß-Lothringen, Mecklenburg usw.

3. Sicherung des Wahlgeheimnisses, Bildung großer Wahlbezirke:

Bd. 283, 6. Sitz. S. 48A.

Bd. 283, 8. Sitz. S. 105A.

4. Beseitigung der Stichwahlen, Ansetzung der Stichwahlen an einem Tage:

Bd. 283, 6. Sitz. S. 48A.

Bd. 283, 7. Sitz. S. 63B.

Bd. 283, 8. Sitz. S. 90B, Bd. 283, 8. Sitz. S. 104D.

Bd. 283, 9. Sitz. S. 140C.

5. Wahlgeheimnis, Wahrung, Einführung sicherer Wahlurnen:

Bd. 283, 6. Sitz. S. 48A.

Bd. 283, 16. Sitz. S. 344A.

a) Mündliche Berichte der Wahlprüfungskommission über

I. die Eingaben

1. des Königlichen Baurats E. Otto in Eisenach,

2. des Friedrich Evers in Lübeck

wegen Beschaffung von Wahlurnen durch das Reich: Bd. 298 Nr. 304. — Berichterstatter: Abgeordneter Schwarze (Lippstadt).

II. die Eingabe des Emaillierwerks Raschau, Freitag & Leipnitz zu Raschau i. Erzgeb. — wegen Beschaffung von Wahlurnen durch das Reich: Bd. 299 Nr. 375.

Zu I und II Anträge der Kommission auf Ueberweisung an den Reichskanzler

Zu II Abänderungsantrag Albrecht u. Gen.: Der Reichstag wolle beschließen: dem Kommissionsantrag hinzuzufügen:

"und ihn zu ersuchen, die Einführung einheitlicher und das Wahlgeheimnis sichernder Wahlurnen alsbald zu veranlassen": Bd. 299 Nr. 500.

Bd. 285, 67. Sitz. S. 2205B.

Annahme der Anträge der Kommission (einstimmig) und des Abänderungsantrags zu II.

b) Einführung einheitlicher Wahlurnen, einstimmig angenommene Resolution des Reichstags, ablehnende Stellung Preußens, angebliche Differenzen zwischen dem Staatssekretär Dr. Delbrück und dem Minister des Innern v. Dallwitz:

Bd. 286, 89. Sitz. S. 2920C ff. (Wahlinteressen der Konservativen), Bd. 286, 89. Sitz. S. 2921B (Wahlbeeinflussungen der Landräte), Bd. 286, 89. Sitz. S. 2926C ff.

Bd. 286, 90. Sitz. S. 2938D, Bd. 286, 90. Sitz. S. 2951D ff.

Bd. 286, 91. Sitz. S. 2985B.

Bd. 287, 92. Sitz. S. 3019B, Bd. 287, 92. Sitz. S. 3044C.

Bd. 287, 106. Sitz. S. 3559A.

Einführung einheitlicher Wahlurnen, Votum des Staatssekretärs Dr. Delbrück als preußische Staatsminister an das preußische Staatsministerium, Bekanntwerden durch einen Vertrauensbruch seitens eines Beamten des Reichsamts des Innern:

Bd. 286, 89. Sitz. S. 2920C ff., Bd. 286, 89. Sitz. S. 2921C, Bd. 286, 89. Sitz. S. 2926C ff.

Bd. 286, 90. Sitz. S. 2939D.

c) Entwurf einer Bekanntmachung über die Aenderung des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzbl. S. 275). — Vorschriften über die Form der Wahlurnen: Bd. 301 Nr. 878.

Beratung: Bd. 289, 149. Sitz. S. 5147B. — Annahme des Entwurfs.

Siehe auch: Bd. 289, 141. Sitz. S. 4814C.

d) Ausstellung von Musterwahlurnen zur Besichtigung im Vorraum vor den Präsidialzimmern des Reichstags: Bd. 289, 148. Sitz. S. 5056A.

6. Petition der Ida Christ in Bunzlau, betreffend Gewährung einer Entschädigung für die von ihr erfundene Wahlurne.

Mündlicher Bericht der Petitionskommission: Bd. 305 Nr. 1663. — Berichterstatter: Abgeordneter Büchner.

Bd. 295, 260. Sitz. S. 9006B.

Ueberweisung zur Kenntnisnahme.

7. Siehe auch Wahlbeeinflussungen, Wahlprüfung, Wahlprüfungen unter 5.

Bericht der Wahlprüfungskommission, betreffend den Wohnsitz der Wahlberechtigten, siehe Wahlprüfungen unter 5.



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